Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG erneut zur Genehmigung eingereicht
Die Vertragspartner H+, curafutura und santésuisse haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG unterzeichnet und gemeinsam beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut zur Genehmigung durch den Bundesrat eingereicht. Die Vorbereitungsarbeiten für die Inkraftsetzung haben bei H+ hohe Priorität.
Ein Jahr nach der Rückmeldung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum ursprünglich eingereichten Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG haben die Vertragspartner H+, curafutura und santésuisse die Überarbeitung erfolgreich abgeschlossen. Die Vertragspartner haben den QV nach Art. 58a KVG im Dezember 2023 unterzeichnet und beim BAG erneut eingereicht.
Genehmigungsprozess
Das BAG hat bereits im Oktober 2023 eine Vorprüfung gestartet und die Ämterkonsultation vorbereitet. Das BAG schätzt eine Genehmigung des Qualitätsvertrags durch den Bundesrat im April als realistisch ein.
Laufende Vorbereitungsaufgaben
- Spitäler, Kliniken und Dritte können Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QMV) laufend einreichen.
- Anträge zu QVM werden laufend behandelt, anerkannt und publiziert.
- Bereits anerkannte QVM sind nun auch auf Französisch und Italienisch verfügbar.
- Die H+ Fachkommission Qualität hat einen Leitfaden zum Qualitätsmanagementsystem (QMS) erarbeitet. Dieser ist online auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.
- Ab August 2024 bieten H+ Bildung und Espace Compétences Schulungen zum QV nach Art. 58a KVG. Die Vorbereitung läuft und Anfang 2024 informiert H+ über die Daten und genauen Inhalte.
Nächste Schritte
Die Grundlagen zur Durchführung der Pilotaudits ab 2024 müssen erarbeitet werden. H+ und die Versichererverbände starten diese Aufgaben im Januar 2024.
Ebenfalls geklärt werden müssen die langfristige Finanzierung der Umsetzung des QV nach Art. 58a KVG sowie die Übernahme von Aufgaben durch die ANQ Geschäftsstelle.