Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) sind konkrete, systematische Massnahmen in Bezug auf die Struktur- und Prozessqualität innerhalb eines Spitals oder einer Klinik und stellen ein wichtiges Element des nationalen Qualitätsvertrag dar. Sie haben zum Ziel, einen Teilaspekt der Behandlungsqualität und der Sicherheit von Patientinnen und Patienten in einem Themenbereich zu verbessern und somit die Qualität und die Patientensicherheit zu erhöhen. QVM können durch Spitäler und Kliniken oder Dritte (z.B. Stiftungen, Fachgesellschaften oder Kantone) entwickelt werden. Im Rahmen des Qualitätsvertrags müssen QVM fachlich und vertraglich anerkannt werden. Die Anerkennung einer QVM gilt für alle Schweizer Spitäler und Kliniken und muss damit nur einmalig beantragt werden. Spitäler und Kliniken können wählen, welche anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sie in einem bestimmten Themenbereich umsetzen. Im Vertrag ist vorgesehen, dass mindestens eine anerkannten QVM pro Themenbereich umgesetzt wird.
Die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen kann durch Spitäler, Kliniken und Dritte beantragt werden und ist im Konzept zur Qualitätsentwicklung festgelegt. Die Fachkommission Qualität prüft die Anträge fachlich und formuliert eine Empfehlung zur Anerkennung oder Ablehnung an die Vertragspartner. Die Vertragspartner entscheiden im Anschluss über die vertragliche Anerkennung.
Eingereichte Qualitätsverbesserungsmassnahmen
Folgende Qualitätsverbesserungsmassnahmen sind fachlich anerkannt und wurden zur vertraglichen Anerkennung eingereicht. Sobald die QVM vertraglich anerkannt sind, werden die Anträge aufgeschaltet.
Das Antragsformular kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Fristen 2023
Die Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Fachkommission eingegeben werden.
Eingabedaten 2023: