Qualitätsverbesserungsmassnahmen
Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) sind konkrete, systematische Massnahmen in Bezug auf die Struktur- und Prozessqualität innerhalb eines Spitals oder einer Klinik und stellen ein wichtiges Element des nationalen Qualitätsvertrag dar. Sie haben zum Ziel, einen Teilaspekt der Behandlungsqualität und der Sicherheit von Patientinnen und Patienten in einem Handlungsfeld zu verbessern und somit die Qualität und die Patientensicherheit zu erhöhen. QVM können durch Spitäler und Kliniken oder Dritte (z.B. Stiftungen, Fachgesellschaften oder Kantone) entwickelt werden. Im Rahmen des Qualitätsvertrags müssen QVM fachlich und vertraglich anerkannt werden. Die Anerkennung einer QVM gilt für alle Schweizer Spitäler und Kliniken und muss damit nur einmalig beantragt werden. Spitäler und Kliniken können wählen, welche anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen sie in einem bestimmten Handlungsfeld umsetzen. Im Vertrag ist festgehalten, wie viele QVM pro Handlungsfeld umgesetzt werden müssen.
Die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen kann durch Spitäler, Kliniken und Dritte beantragt werden. Die Fachkommission Qualität prüft die Anträge fachlich und formuliert eine Empfehlung zur Anerkennung oder Ablehnung an die Vertragspartner. Die Vertragspartner entscheiden im Anschluss über die vertragliche Anerkennung.
Folgende Qualitätsverbesserungsmassnahmen sind bereits anerkannt worden. Neu anerkannte QVM werden laufend hier aufgeschaltet.
Akut | Reha | Psychiatrie | |
Aktiver Einbezug von Angehörigen in der Psychiatrie |
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| X |
Patientenbefragung | X | X | X |
Akut | Reha | Psychiatrie | |
Strukturierte Fallbesprechungen | X | X | X |