Qualitätsvertrag
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner H+ und prio.swiss haben in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vereinbart. Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.
Der Bundesrat hat den Qualitätsvertrag zwischen H+, curafutura und santésuisse (QV58a) am 22. Mai 2024 genehmigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates). Der QV58a tritt somit per sofort in Kraft.
Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023
Qualitätsvertrag analog Art. 58a KVG mit MTK, IV, MV vom 25.03.2024
Anhang 1 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023
Anhang 2 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023
Anhang 3 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023
Anhang 4 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023
Weiterführende Informationen
- anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM)
- Leitfaden mit Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) erarbeitet durch die Fachkommission Qualität von H+
- Anforderungen an die vor Ort Überprüfungen durch externe Prüfstellen
- Checkliste für die Überprüfung gemäss Q-Vertrag Art. 58a KVG der Spitäler
- Transparente Publikation der Überprüfungsergebnisse im Rahmen des QV58a: spitalinfo.ch
- Schulungen zum QV58a durch H+ Bildung und Espace compétence
- Jahresbericht 2024 über den Stand der Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken zuhanden der Eidgenössischen Qualitätskommission und dem Bundesrat