Qualitätsvertrag

Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner H+, santésuisse und curafutura haben in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vereinbart. Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.

Anfang 2022 haben die Mitglieder von H+ in einer Urabstimmung über den Qualitätsvertrag (QV) nach KVG Art. 58a abgestimmt. Über 80 Prozent der Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt und den QV zusammen mit dem Konzept zur Qualitätsentwicklung (KzQ) mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen. H+ und die Versicherer haben den QV und das KzQ Anfang Mai 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Mitte November 2022 haben die Vertragspartner die Stellungnahme des BAG erhalten.

Gespräche zur Klärung der Forderungen sind abgeschlossen und die Verhandlungen zur Überarbeitung beendet. Die Vertragspartner H+, curafutura und santésuisse haben den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG unterzeichnet und am 20.12.2023 beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Genehmigung durch den Bundesrat nochmals eingereicht.

Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023

Anhang 1 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023

Anhang 2 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023

Anhang 3 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023

Anhang 4 zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG vom 20.12.2023

Übersicht zu den Anpassungen im Qualitätsvertrag

Themenbereiche - Handlungsfelder

Damit die Spitäler und Kliniken die Qualitätsentwicklung im Sinne des Qualitätsvertrags optimal vorbereiten können, empfiehlt H+ den Spitäler und Kliniken sich mit den anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) vertraut zu machen und die Integrierung des PDCA-Zyklus in einem geeigneten Qualitätsmanagementsystem (QMS) sicherzustellen.

Die H+ Fachkommission Qualität hat einen Leitfaden mit Empfehlung zur Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) erarbeitet. Dieser konkretisiert die Kriterien, die im Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG für alle Managementsysteme verbindlich festgehalten sind (Anhang 1 Ziffer 2.1) und dient den Spitälern und Kliniken als Hilfestellung.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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