Qualitätsvertrag

Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner H+, santésuisse und curafutura haben in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vereinbart. Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.

Anfang 2022 haben die Mitglieder von H+ in einer Urabstimmung über den Qualitätsvertrag (QV) nach KVG Art. 58a abgestimmt. Über 80 Prozent der Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt und den QV zusammen mit dem Konzept zur Qualitätsentwicklung (KzQ) mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen. H+ und die Versicherer haben den QV und das KzQ Anfang Mai 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Mitte November 2022 haben die Vertragspartner die Stellungnahme des BAG erhalten.

Gespräche zur Klärung der Forderungen sind mit den Verbänden der Versicherer und dem BAG am Laufen. H+ geht davon aus, dass der QV nicht vor Januar 2024 in Kraft treten wird.

Damit die Spitäler und Kliniken die Qualitätsentwicklung im Sinne des Konzepts optimal vorbereiten können, empfiehlt H+ den Spitäler und Kliniken sich mit den anerkannten Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) vertraut zu machen und die Integrierung des PDCA-Zyklus in einem geeigneten Qualitätsmanagementsystem (QMS) sicherzustellen.

 

Die Arbeiten zur Implementierung des Qualitätsvertrags seitens H+ sind bereits angelaufen. H+ wird laufend darüber informieren. Informationen zur Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen  finden Sie hier.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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