Stellungnahme zur Anhörung bezüglich Neuregelung der Arbeitswelterfahrung (AWE) im Fachbereich Gesundheit FH

Seit gut 20 Jahren gilt für die deutschsprachigen Studiengänge Gesundheit die Ausnahmeregelung, dass die einjährige Arbeitswelterfahrung von Absolvierenden einer Maturität ohne einschlägige Ausbildung überwiegend am Ende des Studiums absolviert werden kann. 2023 hat die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) beschlossen, diese Regelung aufzuheben und in die Systematik gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) zu überführen.

Der Alternativvorschlag der SHK wurde 2023 von der den Spitälern nicht akzeptiert, siehe eflash 2023. Seit Beginn des Jahres 2024 sind Vertreter:innen von OdASanté, der GDK, der Fachkonferenz FH Gesundheit (FKG) und von H+ in einer Arbeitsgruppe der SHK vertreten, um für die Branche umsetzbare Lösungen zu entwickeln.

Ein gemeinsames Konzept und drei sprachregionale Modelle
Bis Ende Dezember 2024 wurde in dieser Gruppe ein gemeinsames Konzept mit Eckwerten im Sinne von Minimalkriterien zur Erfüllung des HFKG entwickelt. Daraus wurden drei sprachregionale Modelle für die Arbeitswelterfahrung (AWE) erarbeitet. Alle Modelle mussten etwas vom Status quo abrücken, um diese Eckwerte zu erfüllen. Die Eckwerte sollen ein Gleichgewicht zwischen bildungssystematischen Kriterien und den Anforderungen in der Branche abbilden.

Im Februar 2025 ist der Hochschulrat der Empfehlung der SHK gefolgt und hat sowohl das Konzept als auch die drei Modelle einstimmig angenommen. Diese sollen bis 2030 umgesetzt werden, begleitet von einem Monitoring, das allfälligen Korrekturbedarf sichtbar machen soll.

Stellungnahme von H+ zur Neuregelung
Im Rahmen der Anhörung hat H+ die Mitglieder zu den drei Modellen befragt und Mitte Juni eine konsolidierte Stellungnahme eingereicht: 

Gemäss den Rückmeldungen unserer Mitglieder können diese ihre sprachregionalen Modelle mehrheitlich umsetzen. Allerdings werden auch Nachteile befürchtet, wie z.B, dass sich die erworbenen Kompetenzen je nach Bildungshintergrund unterscheiden werden, was für die Betriebe einen Mehraufwand in der Betreuung bedeutet. Es sind daher ausgleichende Massnahmen bei den schulischen Curricula und der praktischen Ausbildung erforderlich, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.