Stellungnahme von H+ zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, VDSG)

Der Entwurf der VDSG verpasst es insgesamt, die Mindestanforderungen in einer Form zu konkretisieren, welche die heutigen Begrifflichkeiten und Anforderungen der Datensicherheit aufnehmen. Der bürokratische Aufwand, welcher mit der Umsetzung der vorliegenden Verordnung verbunden ist, entspricht nicht dem Verhält-nismässigkeitsprinzip. Für die Verantwortlichen ergibt sich ein unübersichtlicher Detaillierungsgrad, der in keiner Weise Rücksicht auf die Realität der Spitäler nimmt. Im vorliegenden Fall gehen die datenschutzrechtlichen Vorschriften über das hinaus, was gewollt und geboten ist und stellen damit eine unnötige administrative Hürde dar, die den Spitalalltag massiv beeinflussen. Einmal mehr werden fundamentale demokratie-politische Grundsätze untergraben. H+ lehnt die vorliegende Vernehmlassungsvorlage deshalb ab.