Physiotherapie

Mit dem Entscheid vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018 verabschiedet. Mit der Verordnungsänderung wird die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt.

Weitere Informationen vom BAG

Situation für UV/IV/MV

Der Physiotherapie-Tarif wird in jener Version auf den 1. Januar 2018 eingeführt, wie sie auch für die Krankenversicherung gilt.

Die mit der MTK vereinbarten Zusatzpositionen UV/MV/IV (Tarifziffer 7381 bis 7383 und 7491 bis 7493) gelten weiter. Alle Leistungen UV/IV/MV sind technisch mit separatem Tarifcode 553 (forumdatenaustausch.ch) umgesetzt.

Tarif bis 31.12.2017

Der Bundesrat hat gültig ab 1. Oktober 2016 und gültig bis am 31. Dezember 2017 die bisherige Tarifstruktur mittels Verordnung zur Anwendung verbindlich erklärt.

Zusatzpositionen UV/MV/IV

Tarif für die Abgeltung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen mit besonders grossem Behandlungsaufwand für alle zugelassenen Spitäler (Ziffer 7381 bis 7383).

Der Krankenversicherungsverband curafutura und der Spitalverband H+ haben dem Bundesrat am 15. August 2016 eine neue Tarifstruktur für ambulante physiotherapeutische Leistungen zur Genehmigung eingereicht.

H+ und curafutura haben als Vertragspartner einen Einzelleistungstarif ambulante Physiotherapie für den Bereich der obligatorischen Krankenpflegversicherung erarbeitet, inklusive Einführungsmodalitäten und periodische Anpassungsprozesse. Dabei haben sie Gesetz und Verordnung beachtet und die Unterlagen am 15. August 2016 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigungsbehörde bearbeitet gegenwärtig den Antrag. Die Unterlagen basieren auf der Annahme, dass der Tarif ab dem 1. Januar 2017 angewendet werden kann. Bei verändertem Starttermin bedarf es entsprechender Anpassungen durch die Vertragspartner.

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

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