Physiotherapie

Mit dem Entscheid vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018 verabschiedet. Mit der Verordnungsänderung wird die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt.

Situation für UV/IV/MV

Der Physiotherapie-Tarif wird in jener Version auf den 1. Januar 2018 eingeführt, wie sie auch für die Krankenversicherung gilt.

Die mit der MTK vereinbarten Zusatzpositionen UV/MV/IV (Tarifziffer 7381 bis 7383 und 7491 bis 7493) gelten weiter. Alle Leistungen UV/IV/MV sind technisch mit separatem Tarifcode 553 (forumdatenaustausch.ch) umgesetzt.

Zusatzpositionen UV/MV/IV

Tarif für die Abgeltung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen mit besonders grossem Behandlungsaufwand für alle zugelassenen Spitäler (Ziffer 7381 bis 7383).

Der neue Tarifvertrag enthält eine aktualisierte Tarifstruktur mit neuen Tarifpositionen und der Anzahl Taxpunkte pro Position. 
Mit der neuen Tarifstruktur kommt es zu einem Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif. Zukünftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro 5 Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Durch diese Änderungen wird die Abrechnung transparenter, was Rückfragen zwischen Physiotherapeut:innen und Versicherungen und somit den administrativen Aufwand reduziert. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und ist sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1.00 Franken.

Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login die weiteren Unterlagen.

Tarif bis 31.12.2017

Der Bundesrat hat gültig ab 1. Oktober 2016 und gültig bis am 31. Dezember 2017 die bisherige Tarifstruktur mittels Verordnung zur Anwendung verbindlich erklärt.

Paritätische Vertrauenskommission (PVK Physiotherapie – H+)

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

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