Physiotherapie

Mit dem Entscheid vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018 verabschiedet. Mit der Verordnungsänderung wird die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt.

  • Tarifeingabe an Bundesrat

    Der Krankenversicherungsverband curafutura und der Spitalverband H+ haben dem Bundesrat am 15. August 2016 eine neue Tarifstruktur für ambulante physiotherapeutische Leistungen zur Genehmigung eingereicht.

    H+ und curafutura haben als Vertragspartner einen Einzelleistungstarif ambulante Physiotherapie für den Bereich der obligatorischen Krankenpflegversicherung erarbeitet, inklusive Einführungsmodalitäten und periodische Anpassungsprozesse. Dabei haben sie Gesetz und Verordnung beachtet und die Unterlagen am 15. August 2016 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigungsbehörde bearbeitet gegenwärtig den Antrag. Die Unterlagen basieren auf der Annahme, dass der Tarif ab dem 1. Januar 2017 angewendet werden kann. Bei verändertem Starttermin bedarf es entsprechender Anpassungen durch die Vertragspartner.

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Claudia  Geser

Claudia Geser

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