Eine hochwertige, wohnortnahe Versorgung braucht eine Finanzierung, die stationäre und ambulante Leistungen sachgerecht abbildet und die richtigen Anreize setzt.
Seit 2012 gilt die dual-fixe Spitalfinanzierung: Stationäre Leistungen werden von Kantonen (55 Prozent) und Krankenversicherern (45 Prozent) getragen, ambulante Leistungen werden vollständig über die Krankenversicherung finanziert. Diese Trennung setzt Fehlanreize und erschwert eine medizinisch sinnvolle Steuerung der Leistungen. Mit der Einführung von EFAS soll die Finanzierung vereinheitlicht werden. Für die Spitäler und Kliniken ist entscheidend, dass EFAS konsequent umgesetzt wird und die Mittel dorthin fliessen, wo Leistungen tatsächlich erbracht werden – unabhängig vom Behandlungssetting.
Nur mit einer sachgerechten Finanzierung lassen sich die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Ausbildung sicherstellen. Dafür brauchen Spitäler und Kliniken finanzielle Spielräume sowie verlässliche Tarif- und Finanzierungsmechanismen, die wirtschaftliches Handeln ermöglichen.
Gleichzeitig erbringen Spitäler zentrale Vorhalteleistungen für die Versorgungssicherheit rund um die Uhr, unabhängig von Auslastung oder Fallzahlen – Notfallstrukturen, Intensivmedizin, Medizintechnik und spezialisierten Teams. Diese Bereitschaft ist ein zentraler Bestandteil der Patientensicherheit und muss langfristig verlässlich und transparent finanziert werden.