H+ Stellungnahme zum COVID-19-Gesetz
In der Stellungnahme zum COVID-19-Gesetz begrüsst H+ die gesetzliche Grundlage für den Bundesrat, die Massnahmen in Verordnung 2 fortzuführen. Weiter sollen über das neue Gesetz Gesetzeslücken und Rechtsunsicherheiten behoben werden.
Die Bundeskanzlei hat im Auftrag des Bundesrats das COVID-19-Gesetz vom 19. Juni 2020 bis 10. Juli 2020 in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der kurzen Frist hat H+ seine Mitglieder nicht konsultiert und sich deshalb in der Stellungnahme auf die wesentlichsten Aspekte konzentriert.
H+ begrüsst, dass mit dem COVID-19-Gesetz eine Grundlage geschaffen werden soll, welche es dem Bundesrat erlaubt, die auf Art. 7 EpG gestützten und in der am 13. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Verordnung 2 enthaltenen Massnahmen fortzuführen. Denn dem Bundesrat fehlt dazu die gesetzliche Ermächtigung seit er die ausserordentliche Lage gemäss Art. 7 EpG für beendet erklärt hat und zur besonderen Lage gemäss Art. 6 EpG zurückgekehrt ist.
Die Sechsmonatsfrist der COVID-19-Verordnung 2 läuft nach Art. 7d RVOG am 12. September 2020 ab. H+ ist der Auffassung, dass Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie mit grosser Wahrscheinlichkeit über den 12. September 2020 hinaus notwendig sein werden. Mit dem COVID-19-Gesetz wird vorsorglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Bei dieser Gelegenheit sollen auch offensichtliche Gesetzeslücken und Rechtsunsicherheiten behoben werden.
Die komplette Stellungnahme von H+ finden Sie auf der H+ Website.