Erster Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG

Wie kann Qualität im Spital überprüft werden? Beim ersten Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des QV58a stand genau dieses Thema im Zentrum. Vertreter:innen von Spitälern, Kliniken, Prüfstellen, Versicherern und Kantonen diskutierten auf Augenhöhe, wie Qualität messbar, überprüfbar und gleichzeitig patientenorientiert gestaltet werden kann.

Kürzlich fand der erste Erfahrungsaustausch (ERFA) zur Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG (QV58a) statt. Mit 120 teilnehmenden Personen war das Interesse gross; vertreten waren neben Qualitätsverantwortlichen und Führungskräften aus Spitälern und Kliniken auch Kantone, Prüfstellen und weitere Gesundheitsorganisationen.

Qualität zwischen Messbarkeit und Wahrnehmung
Zum Auftakt stand die Frage im Zentrum, ob Qualität im Spital objektiv messbar oder vielmehr eine Frage von Wahrnehmung und Erfahrung ist. Deutlich wurde: Qualität entsteht im Zusammenspiel von Zahlen, Prozessen, gesetzlichen Vorgaben und subjektiven Eindrücken – und sie lebt von Dialog und der Wahrnehmung von Verantwortung.

Erfahrungen von Spitälern, Prüfstellen, Versicherern und Kantonen

  • Das Ostschweizer Kinderspital berichtete von seiner Erfahrung im Rahmen der ersten Pilotüberprüfungen: Die Kombination mit bestehenden Zertifizierungen ist grundsätzlich möglich, bringt jedoch einen spürbaren Mehraufwand an den Überprüfungstagen mit sich. Eine klare Verantwortungszuweisung für jede Qualitätsverbesserungsmassnahme (QVM) erleichtert die Umsetzung.
  • Aus Sicht der Prüfstellen wurde hervorgehoben, dass der QV58a die gesamte Institution betrachtet – nicht nur einzelne Bereiche. Dies ist auch für bereits ISO- oder EFQM-zertifizierte Spitäler und Kliniken oft neu und erfordert mehr Ressourcen. Das Klima bei Überprüfungen hat sich in den letzten Jahren positiv verändert, sodass auch die überprüften Spitäler einen kritischen Austausch zunehmend begrüssen. Damit steht nicht mehr die Kontrolle im Vordergrund, sondern das gemeinsame Ziel, aus den Überprüfungen wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Qualität zu gewinnen und die Patientensicherheit nachhaltig zu stärken.
  • Versichererverbände betonten die Bedeutung des Vertrags als Meilenstein: Der Vertrag stärkt die Lernkultur, fördert Transparenz und dient als Modell für weitere Q-Verträge. Die Neuverhandlungen des QV58a im Spitalbereich laufen bereits, da der Vertrag 2027 ausläuft. Erfahrungen aus dem ersten Umsetzungsjahr fliessen in die Weiterentwicklung ein.
  • Die Kantone verdeutlichten ihre wichtige Rolle in der Qualitätsentwicklung, auch wenn sie im Art. 58a KVG nicht miteinbezogen sind. Am Beispiel CIRS wurde gezeigt, wie sich Anforderungen überschneiden – und wie wichtig es ist, Vorgaben aufeinander abzustimmen, um Doppelspurigkeiten für Spitäler zu vermeiden.

Impulse für die Weiterentwicklung
Die Umsetzung des QV58a ist ein wichtiger erster Schritt, reicht aber allein nicht aus. Eine Weiterentwicklung ist entscheidend, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen. Dieser erste ERFA hat einige Impulse dazu geliefert.

Fazit
Qualität im Gesundheitswesen bewegt sich immer zwischen Messbarkeit und Menschlichkeit. Sie entsteht, wenn Kritik nicht abgewehrt, sondern konstruktiv genutzt wird. Dafür braucht es Offenheit, Dialog und eine Kultur, in der Fragen erlaubt sind und Widerspruch gehört wird – von Spitälern, Kliniken, Prüfstellen, Behörden und Vertragspartnern gleichermassen.

Save-the-Date
Die zweite ERFA-Tagung wird am Vormittag des 10. September 2026 stattfinden.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

031 335 11 13
E-Mail