Verbuchung der Erträge TARDOC und ambulante Pauschalen ab 2026: Neuer REK-Entscheid 25_002

Die Fachkommission Rechnungswesen und Controlling (REK) hat festgelegt, wie die künftigen Erlöse aus TARDOC und ambulanten Pauschalen ab Januar 2026 zu verbuchen sind. Die Branchenlösung REKOLE® sowie die Kontierungsrichtlinien werden entsprechend angepasst.

Der REK-Entscheid 25_002 wurde von der REK-Kommission angenommen und legt fest, wie die künftigen Erlöse von TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab 2026 zu verbuchen sind.

Analog zu den TARMED-Erlösen sind die Erlöse aus den ärztlichen Leistungen (PM) sowie aus den Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL) von TARDOC wie folgt zu erfassen:

  • Ärztliche Leistungen (AL) => Kontengruppe 61
  • Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL) => Kontengruppe 62

Diese Information wurde bereits im Juli dieses Jahres in einem eFlash mitgeteilt.

Zudem hat die REK-Kommission festgelegt, dass die Erträge aus den neuen ambulanten Pauschalen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten, in der bestehenden Kontengruppe 62 verbucht werden müssen. Es wird empfohlen, die Unterscheidung zu den TARDOC-Erträgen auf fakultativer Ebene (3-stellige Erlösartenziffer oder tiefer) vorzunehmen.

Diese Informationen sind Gegenstand eines REK-Entscheids, die nun auf unserer Website veröffentlicht wird. Die Anpassungen der Branchenlösung REKOLE® sowie die Kontierungsrichtlinien werden entsprechend angepasst und in den kommenden Wochen auf der CUG veröffentlicht.

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Michaël  Rolle

Michaël Rolle

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