Verbuchung der TARDOC-Erlöse gemäss Kontenrahmen H+ ab 2026

Die REK-Fachkommission hat festgelegt, wie die künftigen TARDOC-Erlöse ab Januar 2026 zu erfassen sind. Der Kontenrahmen H+ sowie die Kontierungsrichtlinien werden entsprechend angepasst.

Die REK-Fachkommission hat entschieden, wie die künftigen TARDOC-Erlöse ab 2026 zu verbuchen sind. Analog zu den TARMED-Erlösen sind die Erlöse aus den ärztlichen Leistungen (PM) sowie aus den Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL) von TARDOC wie folgt zu erfassen:

  • Ärztliche Leistungen (AL) => Kontengruppe 61
  • Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL) => Kontengruppe 62

Der Kontenrahmen sowie die Kontierungsrichtlinien, insbesondere der Kontengruppen 61 und 62, werden in den kommenden Wochen entsprechend angepasst.

Wie die künftigen ambulanten Pauschalen zu verbuchen sind, wird derzeit noch in der REK-Kommission diskutiert. Das Thema wird in einer ausserordentlichen Sitzung im August 2025 besprochen. Im Anschluss daran werden die Anpassungen der Kontierungsrichtlinien in Zusammenhang mit TARDOC und den ambulanten Pauschalen in einem REK-Entscheid und einer Aktualisierung der Branchenlösungen (REKOLE®, Kontenrahmen und Kontierungsrichtlinien) formalisiert. Der REK-Entscheid und die entsprechenden Aktualisierungen werden auf unserer Website veröffentlicht, sobald sämtliche Aspekte durch die REK-Kommission validiert wurden.

Für nähere Informationen können Sie sich an Michaël Rolle wenden.

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Michaël  Rolle

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