Update: Stellungnahme H+ zum Pandemieplan Schweiz
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Pandemieplan grundlegend überarbeitet. Der Forderung von H+, vor der Konsultation zuerst die Auswertungen und Berichte der für den Pandemieplan relevanten laufenden Gesetzesrevisionen (u.a. Epidemiengesetz) zu publizieren, ist das BAG mit seiner für H+ zu knapp gesetzten Frist nicht nachgekommen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit Schreiben vom 26. Juni 2024 zu unseren Erläuterungen zum Pandemieplan Schweiz Stellung genommen und H+ in diesem Rahmen eine Fristerstreckung bis am 31. August 2024 gewährt (siehe auch eFlash 07/2024). Insbesondere wurden wir informiert, dass es sich bei der Konsultation um eine Arbeitsversion des revidierten Pandemieplans handelt und nicht um eine Abschlussversion. Zudem können Inhalte wie Finanzierung, Versorgungssicherheit und ähnliche Themen, die von anderen Gesetzgebungsprozessen- oder Entscheidungsprozessen abhängig sind, erst geschrieben oder vervollständigt werden, wenn die entsprechenden Entscheide oder gesetzlichen Grundlagen vorliegen. Solche Inhalte würden vor Publikation im Pandemieplan bei den betroffenen Stellen jedoch erneut in Konsultation gegeben, so das BAG.
Für die Spitalbranche sind jedoch genau die oben erwähnten Inhalte wie namentlich die gesetzliche Regelung diverser Finanzierungsfragen, Versorgungssicherheit und Krisenmanagement von grosser Relevanz. Ohne Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen oder Entscheide dazu ist für H+ zum jetzigen Zeitpunkt eine seriöse und sachlich fundierte Stellungnahme leider trotz der gewährten Fristverlängerung nicht möglich. Denn aufgrund der noch laufenden Gesetzes- und Verordnungsrevisionen sowie der ausstehenden Auswertungen und Berichte dazu, fehlen im Pandemieplan eben genau diese wichtigen Inhalte und Verweise. Die derzeit vorliegende äusserst umfangreiche Arbeitsversion des Pandemieplans Schweiz ist für H+ vor diesem Hintergrund für eine Beurteilung zu wenig fortgeschritten und ihre Bearbeitung zu zeit- und ressourcenintensiv.
Wichtige Argumente zum Epidemiengesetz nochmals geäussert
Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen hat H+ die Gelegenheit zur Rückmeldung vielmehr genutzt, um nochmals auf die wichtigsten Argumente unserer Stellungnahme zum revidierten Epidemiengesetz revEpG vom 22. März 2024 aufmerksam zu machen, da insbesondere die Klärung von finanziellen und organisatorischen Fragen in direkter Abhängigkeit zum Epidemiengesetz stehen.
Für alle rein fachspezifischen Aspekte zum Pandemieplan Schweiz, die nicht primär im Zusammenhang mit übergeordneten finanziellen oder organisatorischen Fragen stehen, verweisen wir auf die Stellungnahme von Swissnoso (vgl. Stellungnahme H+ zum Pandemieplan Schweiz).