Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 genehmigt
Der Bundesrat hat die Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 genehmigt. Der Tarifstrukturvertrag ist ab dem 1. Januar 2022 gültig. H+ sucht derweil nach Lösungen zu Vorbehalten, welche die Mitglieder zur Zustimmung der Tarifstruktur eingebracht haben.
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 genehmigt. Der Tarifstrukturvertrag ist ab dem 1. Januar 2022 gültig und die Tarifstruktur ST Reha tritt in Kraft.
H+ hat intensiv an den beiden von den Mitgliedern gemachten Vorbehalte zur Zustimmung der Tarifstruktur gearbeitet:
- Die Tarifpartner mussten betreffend die separat verrechenbaren Leistungen eine Lösung erarbeiten und diese dem Vorstand von H+ zur Genehmigung vorlegen. H+ schloss diese Arbeiten in einem konstruktiven Prozess mit allen Tarifpartnern erfolgreich ab. Der Vorstand hat dieser Lösung am 17. Oktober 2021 zugestimmt. Die Vereinbarung finden Sie auf der Website von H+ (Regelung separat verrechenbare Leistungen).
- Die Tarifpartner müssen zur Ablösung der Analogiekodierung eine Lösung erarbeiten und diese dem Vorstand von H+ zur Genehmigung vorlegen. In intensiven Workshops wurde an einer Anpassung des CHOP-Katalogs gearbeitet. Alle Tarifpartner haben dieser Lösung zugestimmt. Der Vorstand von H+ hat diese Lösung am 9. Dezember 2021 genehmigt. Die Lösung wurde auch von den relevanten Partnerorganisationen gutgeheissen und muss nun formal vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Rahmen der Weiterentwicklung des CHOP genehmigt und umgesetzt werden.
Unter diesen Voraussetzungen kann nun auch H+ vorbehaltlos der Lösung ST Reha zustimmen. H+ dankt den Mitgliedern, insbesondere denjenigen, die uns in der Erarbeitung der Lösungen unterstützt haben, für ihre wertvolle Mitarbeit und Unterstützung.
Gemäss Art. 2 Abs. 2 Teil I des Tarifstrukturvertrags bitten wir die betroffenen Mitglieder, dem Tarifstrukturvertrag beizutreten. Um die Vertragsbeitritte effizient abwickeln zu können, führen wir ein neues Umfragetool ein, das im Januar 2022 bereit sein wird. Wir werden die Direktionen und Tarifverantwortlichen rechtzeitig darüber per E-Mail informieren.