ST Reha
Die SwissDRG AG entwickelt die national einheitliche Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation. Dabei treibt sie eigenständig die Entwicklung der Tarifstruktur voran.
Weitere Informationen zum Projekt ST Reha finden Sie auf der Website der SwissDRG AG.
Tarifstruktur-Vertrag ST Reha
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Tarifstruktur-Vertrag ST Reha.
Regelung separat verrechenbare Leistungen
Die vorliegende Vereinbarung wurde durch den Bundesrat am 10. Juni 2022 genehmigt.
- Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Klarstellungen zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)gültig ab 1. Januar 2026 – vorbehältlich Genehmigung durch den Bundesrat
- Empfehlungen zu den Klarstellungen ST Reha zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthalts vom 1. Januar 2022gültig ab 1. Juli 2025
- Klarstellung zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)gültig ab 1. Januar 2025