ST Reha
Die SwissDRG AG entwickelt die national einheitliche Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation. Dabei treibt sie eigenständig die Entwicklung der Tarifstruktur voran, die von H+ und der MTK mandatierten Projektorganisation zwischen 2011 bis 2015 erarbeitet wurde.
Weitere Informationen zum Projekt ST Reha finden Sie auf der Website der SwissDRG AG.
Tarifstruktur-Vertrag ST Reha
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Tarifstruktur-Vertrag ST Reha.
Regelung separat verrechenbare Leistungen
Die vorliegende Vereinbarung wurde durch den Bundesrat am 10. Juni 2022 genehmigt.
- Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Klarstellung zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)gültig ab 1. Januar 2025
- Klarstellung zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG) gültig ab 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2024
- Klarstellung zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG) gültig bis 31. Dezember 2023