Der neue Tarif für die psychologische Psychotherapie gilt definitiv ab dem 1. Januar 2023
Seit Inkrafttreten des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 deckt die Grundversicherung psychologische Psychotherapien. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das bisherige Delegationsmodell noch bis zum 31. Dezember 2022 parallel zum neuen Modell bestehen bleibt. Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Spitälern und Kliniken nur noch das Anordnungsmodell.
Ab dem 1. Januar 2023 können Spitäler und Kliniken im ambulanten Bereich die Leistungen der psychologischen Psychotherapie nicht mehr nach dem TARMED-Tarif abrechnen, sondern müssen die von ihrem Kanton festgelegte Tarifstruktur und den Tarif von CHF 154.80 pro Stunde anwenden. Wenn die Leistungen der psychologischen Psychotherapie im Spitalambulatorium, welches rechtlich zum Spital gehört, erbracht werden, ist keine zusätzliche Zulassung notwendig. Handelt es sich jedoch um eine eigene juristische Person, braucht es eine separate Zulassung durch den Kanton.
Auch für Personen in Weiterbildung
Die neue Regelung betrifft auch Personen in einer Weiterbildung in psychologischer Psychotherapie: Sie müssen ab dem 1. Januar 2023 von psychologischen Psychotherapeut:innen mit eidgenössischem Fachtitel betreut werden.
Hin zu einer neuen Organisation?
Das Anordnungsmodell ist Ausdruck der vollwertigen Anerkennung des Berufs der psychologischen Psychotherapeut:innen. Einige Institutionen haben als Konsequenz daraus bereits Fachpersonen aus der psychologischen Psychotherapie in leitende Positionen berufen, um der Realität dieses Berufsbildes besser Rechnung zu tragen.
Spitäler und Kliniken finden auf den Websites der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und H+ weitere Informationen zum Anordnungsmodell.