Psychologische Psychotherapie
Am 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Diese Verordnung bedingt, dass eine neue Tarifstruktur zur Abrechnung der psychologischen Psychotherapie für selbständige psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Organisationen der psychologischen Psychotherapie sowie für die Kliniken erarbeitet wird. Leider konnten sich die Tarifpartner bis anhin nicht einigen. Um die Abrechnung der nötigen Leistungen sicherzustellen haben Die Psy-Verbände, H+ und die HSK einen bis 31.12.2024 gültigen Tarif vereinbart und diesen den Kantonen zur Bewilligung, resp. zur Festsetzung per 01.07.2022 eingereicht.
Die Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung erfolgt weiterhin gemäss TARMED-Kapitel 02.02 (TARMED Version 1.08_BR). Siehe dafür die Übergangsregelung der psychologische Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab 01.01.2023.
FAQ H+ psychologische Psychotherapie
FAQ BAG Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login der Tarifvertrag psychologische Psychotherapie H+ - FSP – HSK sowie das Beitrittsformular.
Nicht H+ Mitglieder wenden sich bitte an Bernhard Freudiger (Fachverantwortlicher Tarife) um die Tarifverträge sowie die Beitrittserklärungen per Mail zu erhalten.
- Information zum Stand der Arbeiten vom 24.01.2022
- Informationen zum Tarifwechsel vom 24.05.2022
- Generelle Informationen vom 02.09.2022
- Informationen und Empfehlungen zur Abrechnung vom 05.10.2022
- Information Psychologen in Weiterbildung vom 23.12.2022
- Empfehlung Abrechnung vom 02.02.2023
- Entscheid BVGer vom 04.07.2023
- Flowchart und Erläuterungen
- Formular Anordnung psychologische Psychotherapie
- Formular Fortsetzung psychologische Psychotherapie nach 30 Sitzungen
- Formular Fortsetzung Psychologische Psychotherapie nach 30 Sitzungen interdisziplinär
- Präsentation BAG «Zulassungsvoraussetzungen der psychologischen Psychotherapeuten»
- Überleitungstabelle TARMED 1.09 – Tarif psychologische Psychotherapie
- Klarstellungen der paritätische Tarifstrukturkommission