Psychologische Psychotherapie

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Diese Verordnung bedingt, dass eine neue Tarifstruktur zur Abrechnung der psychologischen Psychotherapie für selbständige psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Organisationen der psychologischen Psychotherapie sowie für die Kliniken erarbeitet wird. Leider konnten sich die Tarifpartner bis anhin nicht einigen. Um die Abrechnung der nötigen Leistungen sicherzustellen haben Die Psy-Verbände, H+ und die HSK einen bis 31.12.2024 gültigen Tarif vereinbart und diesen den Kantonen zur Bewilligung, resp. zur Festsetzung eingereicht. 

Die Mehrheit der Kantone hat den provisorischen Tarif bis zur Einführung des definitiven nationalen Tarifs bewilligt oder festgesetzt. In den Kantonen, in denen der provisorische Tarif bis 31.12.24 befristet ist, setzen sich die FSP und H+ dafür ein, dass dieser ebenfalls bis mindestens 31.12.2025 festgesetzt wird. H+ informiert laufend über die Entscheide der Kantone. Der aktuelle Stand finden Sie in der Übersichtstabelle unter diesem Link.

Die Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung erfolgt weiterhin gemäss TARMED-Kapitel 02.02 (TARMED Version 1.08_BR). Siehe dafür der Link zur MTK-Homepage. 

Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login der Tarifvertrag psychologische Psychotherapie H+ - FSP – HSK sowie das Beitrittsformular.

Nicht H+ Mitglieder wenden sich bitte an Bernhard Freudiger (Fachverantwortlicher Tarife) um die Tarifverträge sowie die Beitrittserklärungen per Mail zu erhalten.

Kontakt

Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

031 335 11 64
E-Mail