Psychologische Psychotherapie
Einreichung der definitiven Tarifstruktur für psychologische Psychotherapie beim Bundesrat
Seit dem 1. Januar 2023 können angeordnete Leistungen der psychologischen Psychotherapie in Spitälern und Kliniken sowie im niedergelassenen Bereich auf Grundlage einer provisorischen, national einheitlichen Tarifstruktur mit den Krankenversicherern abgerechnet werden.
Diese provisorische Struktur soll per 1. Januar 2027 durch eine definitive Tarifstruktur ersetzt werden. Diese definitive Struktur wurde von H+, den drei Berufsverbänden der Psychologie (FSP, ASP und SBAP) sowie dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss gemeinsam erarbeitet. Der entsprechende Antrag wurde am 18. Dezember 2025 dem Bundesrat eingereicht.
Was beinhaltet die neue Tarifstruktur?
Die eingereichte Tarifstruktur orientiert sich weitgehend an der bisherigen provisorischen Regelung. Es handelt sich um einen Einzelleistungstarif, der Folgendes definiert:
- Bezeichnung und Interpretation der einzelnen Leistungen
- Limitationen und Kumulationskriterien
- Relative Gewichtungen in Form von Taxpunkten
Die meisten Leistungen werden weiterhin in Minuten angegeben. Zusätzlich haben sich die Tarifpartner auf ein Monitoring von Mengen, Volumen und Kosten der psychologischen psychotherapeutischen Leistungen gemäss Art. 47c Abs. 2 KVG geeinigt. Die Höhe des Taxpunktwertes werden die Spitäler und Kliniken bzw. die Spitalverbände mit den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer (tarifsuisse, HSK und CSS) verhandeln.
Abrechnung bis zur Einführung der neuen Struktur
Bis zur Einführung der definitiven Tarifstruktur im Jahr 2027 gilt:
- KVG: Psychologische psychotherapeutische Leistungen nach KVG werden weiterhin über die provisorische Tarifstruktur mit den festgelegten Taxpunktwerten abgerechnet.
- UVG, IVG und MVG: Für Leistungen nach UVG, IVG und MVG bleibt das Kapitel 02.02 des TARMED 1.08_BR mit einem Taxpunktwert von CHF 1.00 für Spitäler massgebend.
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login der Tarifvertrag psychologische Psychotherapie H+ - FSP – HSK sowie das Beitrittsformular.
Nicht H+ Mitglieder wenden sich bitte an Eva Spring (Fachverantwortliche Tarife) um die Tarifverträge sowie die Beitrittserklärungen per Mail zu erhalten.
- FAQ H+ psychologische Psychotherapie
- FAQ BAG Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022
- Handbuch Tarif Psychologische Psychotherapie
- Flowchart und Erläuterungen
- Formular Anordnung psychologische Psychotherapie
- Formular Fortsetzung psychologische Psychotherapie nach 30 Sitzungen
- Formular Fortsetzung Psychologische Psychotherapie nach 30 Sitzungen interdisziplinär
- Präsentation BAG «Zulassungsvoraussetzungen der psychologischen Psychotherapeuten»
- Überleitungstabelle TARMED 1.09 – Tarif psychologische Psychotherapie
- Klarstellungen der paritätische Tarifstrukturkommission
- TARMED Datenbank 01.08.00 BR UVG IVG MVG PSYPSY 2026
