H+ Vorstand genehmigt überarbeiteten Qualitätsvertrag

Der Vorstand H+ hat den überarbeiteten Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG geprüft und genehmigt.

H+ hat gemeinsam mit den Vertragspartnern santésuisse und curafutura den Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58 KVG gemäss den Rückmeldungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) überarbeitet. Der Vorstand H+ hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2023 über diesen überarbeiteten Vertrag diskutiert.

Die Änderungen betreffen vor allen die Strukturierung und Aufteilung des Vertrags. Zudem wurden Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) definiert sowie die Möglichkeit geschaffen, Qualitätsverbesserungsmassnahmen für obligatorisch zu erklären.

Vorstandsentscheid
Der Vorstand hat diese Änderungen als überwiegend positiv für die Spitäler und Kliniken beurteilt. Der überarbeitete QV nach Art. 58a KVG ist klarer strukturiert und verständlicher, was die Umsetzung für die Spitäler und Kliniken vereinfacht. Die ursprüngliche Funktionsweise bleibt in der neuen Version erhalten. Aus diesen Gründen hat der Vorstand dem überarbeiteten QV mach Art. 58a KVG zugestimmt und zur Unterzeichnung freigegeben.

Weitere Genehmigungsprozess
Bei curafutura und santésuisse läuft aktuell der verbandsinterne Genehmigungsprozess. Sobald die internen Genehmigungen abgeschlossen sind, werden die Vertragspartner den überarbeiteten QV nach Art. 58a KVG im Dezember erneut beim BAG zur Genehmigung durch den Bundesrat einreichen.

Detaillierte Angaben zum QV nach Art. 58a KVG und den Änderungen finden Sie im eFlash vom September 2023. Der QV nach Art. 58a KVG ist für Mitglieder mit dem eFlash-Login auf der H+ Website abrufbar.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

031 335 11 13
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