Weitergabe von Vergünstigungen: Neue Vereinbarung unterzeichnet

H+, tarifsuisse, HSK und CSS haben die neue Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG unterzeichnet. Mit einem Beitritt zur Vereinbarung haben Spitäler und Kliniken die Möglichkeit, maximal 49 Prozent der ausgehandelten Rabatte zurückzubehalten. Die zurückbehaltenen Rabatte müssen indes zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden.

Spitäler und Kliniken sind grundsätzlich verpflichtet, Vergünstigungen zu 100 Prozent an die Versicherten weiterzugeben. H+ hat eine neue Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG mit tarifsuisse, HSK und CSS ausgehandelt. Die Vertragsparteien haben die neue Vereinbarung nun unterzeichnet. Die Vereinbarung und weitere Informationen dazu sind neu auf der Webseite von H+ aufgeführt.

Mit einem Beitritt zur Vereinbarung haben Spitäler und Kliniken die Möglichkeit, einen Teil der ausgehandelten Rabatte einzubehalten (max. 49 Prozent). Die zurückbehaltenen Rabatte müssen zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden. 70 Spitäler und Kliniken sind der neuen Vereinbarung per 1. Januar 2025 beigetreten. Ein Beitritt ist jeweils auf den 1. Januar möglich.

Kontakt

Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

031 335 11 13
E-Mail