Rechnungskopie: H+ ergänzt seine Empfehlungen

Im Dezember 2021 hat H+ seinen Mitgliedern empfohlen, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzusenden. Diese erste Massnahme zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist Anfang Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer juristischen Abklärung präzisiert H+ nun seine Empfehlung.

Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Davon sind auch die Bestimmungen über die Rechnungskopie für Versicherte betroffen. Wir haben Sie im Dezember-eFlash darüber informiert und Ihnen eine Empfehlung betreffend Umsetzung kommuniziert. Die Bestimmungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Verpflichtung der Spitäler, den Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen, war bisher auf Verordnungsebene und ist seit dem 1. Januar 2022 neu auf Gesetzesebene im geänderten KVG geregelt und gilt für den ambulanten und den stationären Bereich. Aufgrund der neuen Ausgestaltung des Gesetzes können Verletzungen dieser Pflicht neu mit Busse sanktioniert werden. Spitäler und Kliniken können sich dieser Pflicht entledigen, indem sie mit den Versicherern vereinbaren, dass diese den Patienten eine Rechnungskopie zustellen.

Juristische Abklärung: H+ präzisiert seine Empfehlung
Im Dezember-eFlash hat H+ seinen Mitgliedern empfohlen, das neue Gesetz umzusetzen und den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzusenden oder mit den Versicherern entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Empfehlung hat in verschiedenen Mitgliederbetrieben jedoch die Frage aufgeworfen, ob ein Spital von der Pflicht der Zusendung einer Rechnungskopie entbunden werden kann, wenn der Patient eine Verzichtserklärung unterzeichnet.

Wir haben betreffend diese Frage eine juristische Einschätzung eingeholt und präzisieren die H+ Empfehlung wie folgt:

  • H+ empfiehlt den Spitälern und Kliniken weiterhin, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzusenden, um Sanktionen auszuschliessen.
  • Spitäler, die trotz dieses Sanktionsrisikos bei den Patientinnen und Patienten eine Verzichtserklärung einholen wollen, empfiehlt H+, diese transparent und explizit einzuholen, so dass sich der Patient bewusst ist, worauf er verzichtet. Spitäler könnten dem Patienten die Möglichkeit einräumen, den Verzicht zu widerrufen und doch noch eine Rechnung zu verlangen.

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Anne-Geneviève  Bütikofer

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