Informationen zum neuen Standard IFRS 16
Der neue Leasingstandard IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Er betrifft Leasingverhältnisse, die bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsaufwand ausgewiesen wurden. Von nun an müssen alle Mietverträge in Form eines Nutzungsrechts und einer Mietverpflichtung bilanziert werden.
Ab 1. Januar 2019 müssen die dem IFRS-Standard unterliegenden Institutionen den neuen Standard IFRS 16 für Leasingverhältnisse anwenden. Derzeit werden alle Leasingverhältnisse entweder als Finanzierungsleasing oder als Betriebsaufwand (Operating Lease) bilanziert. Diese Unterscheidung wird nun für den Leasingnehmer aufgehoben.
Wesentliche Konsequenzen für den Leasingnehmer
Die neuen Regeln haben wichtige Auswirkungen auf mehrere Bereiche des Unternehmens. Dazu gehören neben dem Rechnungswesen auch Finanzkennzahlen und Managemententscheidungen, z.B. bei der Wahl zwischen Leasing oder Kauf einer Anlage.
Da die Mieten durch Zinsaufwendungen und Abschreibungen ersetzt werden, ist das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) höher. Der Anstieg der Bilanzsumme führt zu einer Veränderung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrades. Dies wiederum kann Auswirkungen auf Kreditklauseln, Bonitäten, interne Budgetierungsprozesse und Vergütungssysteme haben. Die neue Norm wird auch Auswirkungen auf andere Bereiche des Unternehmens haben wie Investor Relations, IT, Unternehmenssteuerung oder Rechtsberatung.
Mögliche Auswirkungen auf REKOLE®
Gemäss IFRS 16 sind geleaste Vermögenswerte mit einem Neuwert von mehr als CHF 5'000 und einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten in der Bilanz zu aktivieren und als eigenes Anlagevermögen zu betrachten. Dadurch werden die Aufwände aus diesen Objekten nicht mehr in den Kontengruppen 443 und 444 erfasst, sondern als Abschreibungen und Zinsen in den Kontengruppen 442 und 448 berechnet.
Eine Anpassung von SWISS GAAP FER an den neuen Standard ist derzeit nicht geplant. Weiter fallen nur wenige Institutionen in der Schweiz unter die neue Norm. Aus diesem Grund ist auch keine Anpassung von REKOLE® geplant.