Meldungen zu TARMED 1.09 und neue Anpassungen in der KLV

Die Rückmeldungen der H+ Mitglieder zeigen, welche Themen sie bei der Anwendung von TARMED 1.09 beschäftigen. Ab März 2019 gelten zudem die im Januar beschlossenen Anpassungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Die vom Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) verordnete Tarifstruktur TARMED 1.09 ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Im eflash 3/18 hat die H+ Geschäftsstelle die Mitglieder gebeten, ihre Rechnungsrückweisungen zu melden. Zu den meisten Meldungen hat H+ unterdessen entweder Empfehlungen erarbeitet oder ist zusammen mit allen Tarifpartnern daran, Gremien wie der Paritätischen Interpretationskommission (PIK) oder der Paritätischen Kommission Dignität und Spartenanerkennung (PaKoDig) wiedereinzusetzen, in denen die Themen bearbeitet werden können.

Die Mitgliedermeldungen betreffen vor allem folgende Themen:

  • Anwendung des Skalierungsfaktors für Ärztinnen und Ärzte mit dem Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin».
  • Nichtärztliche Betreuung, besonders in der Tagesklinik. Dieses Thema ist nicht dem Tarifeingriff geschuldet, sondern beschäftigt viele Mitglieder von H+ seit längerer Zeit. TARMED ist hinsichtlich der Behandlungsabläufe in Tageskliniken und tagesklinikähnlichen Strukturen nicht weiterentwickelt worden. Daher sind im Tarif vor oder nach ärztlichen Eingriffen erbrachte Leistungen in solchen Strukturen tatsächlich nicht sachgerecht abgebildet. Für die Anwendung der Positionen in Kapitel 35 hat die H+ Fachkommission Tarife und Verträge eine Herleitung erstellt. Solange die Leistungen nicht neu tarifiert werden – z. B. über ambulante Pauschalen – muss TARMED mit Augenmass angewendet werden, auch in Anbetracht der Leistungen aus dem Themenkreis «Ambulant vor stationär». Für H+ ist klar: Medizinisch bedingte nichtärztliche Behandlung und Betreuung müssen abrechenbar sein.
  • Rollierende gegen statische Prüfung von limitierten Zeiträumen.
  • Ungleichbehandlung von Spitälern und Arztpraxen.
  • Umsetzung der Limitation von Zeitleistungen. Die Erfahrungen der H+ Mitglieder sind dabei sehr unterschiedlich. Im H+ Tarifpool sind Tendenzen zu erkennen, welche Fachbereiche stärker als andere betroffen sind. Die Befürchtung scheint sich zu bestätigen, dass vulnerable Patientengruppen, deren Betreuung zeitintensiver ist, nun entweder inadäquat oder noch weniger kostendeckend behandelt werden müssen. H+ setzt sich im Rahmen des BAG-Monitorings zum Eingriff TARMED 1.09 dafür ein, dass zeitnahe Korrekturen erfolgen. Dafür stellt H+ dem BAG umfangreiche anonymisierte Daten und Auswertungen aus dem H+ Tarifpool zur Verfügung.

Anpassungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Für die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), welche die Leistungspflicht der OKP regelt, wurden am 16. Januar 2019 Anpassungen beschlossen. Die ersten gelten frühestens ab 1. März 2019. Alle Anpassungen finden Sie in der Verordnung des EDI. Wir empfehlen, vor allem die folgenden Änderungen zu beachten: Leistungspflicht bei Impfungen und bei der Früherkennung des Kolonkarzinoms. Bei letzterer ist bei der Information des Patienten zu beachten, ob die Untersuchung im Rahmen der Früherkennungsprogramme in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Uri, Waadt oder Wallis oder im Verwaltungskreis Berner Jura stattfindet, weil dort auf der Leistung keine Franchise erhoben wird. Für Transplantationszentren und Zentren der Diagnostik mit PET und PET/CT lohnt sich die Beachtung der Anpassungen im Anhang 1 der KLV ebenfalls.

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