Die Rückmeldungen der H+ Mitglieder zeigen, welche Themen sie bei der Anwendung von TARMED 1.09 beschäftigen. Ab März 2019 gelten zudem die im Januar beschlossenen Anpassungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Die vom Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) verordnete Tarifstruktur TARMED 1.09 ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Im eflash 3/18 hat die H+ Geschäftsstelle die Mitglieder gebeten, ihre Rechnungsrückweisungen zu melden. Zu den meisten Meldungen hat H+ unterdessen entweder Empfehlungen erarbeitet oder ist zusammen mit allen Tarifpartnern daran, Gremien wie der Paritätischen Interpretationskommission (PIK) oder der Paritätischen Kommission Dignität und Spartenanerkennung (PaKoDig) wiedereinzusetzen, in denen die Themen bearbeitet werden können.
Die Mitgliedermeldungen betreffen vor allem folgende Themen:
Anpassungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Für die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), welche die Leistungspflicht der OKP regelt, wurden am 16. Januar 2019 Anpassungen beschlossen. Die ersten gelten frühestens ab 1. März 2019. Alle Anpassungen finden Sie in der Verordnung des EDI. Wir empfehlen, vor allem die folgenden Änderungen zu beachten: Leistungspflicht bei Impfungen und bei der Früherkennung des Kolonkarzinoms. Bei letzterer ist bei der Information des Patienten zu beachten, ob die Untersuchung im Rahmen der Früherkennungsprogramme in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Uri, Waadt oder Wallis oder im Verwaltungskreis Berner Jura stattfindet, weil dort auf der Leistung keine Franchise erhoben wird. Für Transplantationszentren und Zentren der Diagnostik mit PET und PET/CT lohnt sich die Beachtung der Anpassungen im Anhang 1 der KLV ebenfalls.