Stellungnahme von H+ zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz, TxG)

Der vorliegende Entwurf zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes (TxG) verfolgt im Kern zwei Ziele. Zum einen soll das revidierte Ausführungsrecht zum Transplantationsgesetz, wo notwendig, eine formell-gesetzliche Grundlage erhalten (Betrieb der verschiedenen Datensammlungen, Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms). Andererseits sieht die Revision vor, die Sicherheit der Transplantati-onsmedizin mit einem Vigilanzsystem zu erhöhen und dadurch die Qualitätssicherung zu fördern.

Die Vorlage ist grundsätzlich ausgewogen und gut gelungen. H+ begrüsst jegliche Bestrebungen zu lückenlosen und systematisch konzisen Regelungen, die Rechte rund um höchstpersönliche Güter betreffen. Aus staatsrechtlicher Sicht ist das Gesetz mit der Revision nun systematisch stimmiger und erscheint als gut lesbar.

H+ begrüsst des Weiteren, dass der Bundesrat die Gelegenheit wahrgenommen hat, die bisher rudimentären Regelungen zum Thema Qualitätssicherung zu ergänzen. H+ befürwortet im Grundsatz sämtliche Massnahmen, die der Qualitätssicherung / der Förderung von Ergebnisqualität dienen. So insbesondere, die Speicherung der Daten zum Zweck der lückenlosen Rückverfolgung mit dem Ziel einer höheren Vigilanz und der Qualitätssicherung. Weiter unterstützt H+ die neu normierte Meldepflicht für unerwünschte Ereignisse. H+ ist indessen der Ansicht, dass die Regelungen zur Qualitätssicherung noch ausbaufähig sind.

Die Änderungen in Bezug auf die Regelungen zu den «Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)» erscheinen zudem isoliert. Die Einbettung in das diesbezüglich angestrebte Gesamtbild des Transplantationsrechts ist nicht ersichtlich.