Stellungnahme H+ zur 17.480 Parlamentarische Initiative (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme. Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR)

Diese Vorlage sieht vor, dass der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts zulasten der versicherten Person um 50 Franken erhöht wird, wenn diese eine Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung von einem Arzt bzw. einer Ärztin, von einem Zentrum für Telemedizin oder von einem Apotheker bzw. einer Apothekerin aufsucht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schwangere sowie Kinder unter 18 Jahren. Ausserdem gilt sie nur für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterstellt sind. Der Entscheid über die Einführung einer solchen Erhöhung des Selbstbehalts wird den Kantonen überlassen.

H+ begrüsst grundsätzlich das Bestreben, die Spitalnotfallaufnahmen von «Bagatellfällen» zu entlasten. Hingegen lehnt H+ den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Er ist nicht zielführend, ethisch zweischneidig und führt zu administrativem Mehraufwand. Falls das Parlament nichtsdestotrotz auf die Vorlage eintritt, ist sicherzustellen, dass auch Patientinnen und Patienten mit einer auf den Notfalleintritt folgenden stationären Behandlung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behindertenheimen in jedem Fall von der Gebühr ausgenommen werden. Sodann bedarf die Zuweiserrolle der Apothekerinnen und Apotheker der rechtlichen Klärung.