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Massnahmen zur Attraktivität der Höheren Berufsbildung treten in Kraft
Um die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu steigern, hat der Bundesrat im Juni 2024 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Die darin definierten Massnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Sichtbarkeit, Bekanntheit und das gesellschaftliche Ansehen dieser Abschlüsse zu steigern. Knapp zwei Jahre später, am 24. Juni 2026, hat der Bundesrat die Massnahmen per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.
Nicht alle Massnahmen sind für den Gesundheitsbereich ideal, einige bieten aber neue Entwicklungsmöglichkeiten. Hier eine kurze Einschätzung:
- Einführung des Bezeichnungsrechts „Höhere Fachschule“: Die HF als Institution erhalten eine bessere Sichtbarkeit. Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, darf sich künftig «Höhere Fachschule» nennen. Dies stärkt die Position der HF-Gesundheit, die wichtige Spitalberufe ausbilden.
- Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Titelzusätze verdeutlichen die Einordnung der Abschlüsse auf Tertiärstufe und erhöhen deren Sichtbarkeit. In den Amtssprachen dürfen sie nur zusammen mit den geschützten Titeln verwendet werden, um eine Abgrenzung zu Hochschulabschlüssen sicherzustellen. Auf Englisch sind sie Teil der vereinfachten Übersetzung. Alle bisherigen Inhaberinnen und Inhaber von HBB-Abschlüssen dürfen die neuen Titelzusätze führen, ohne dass neue Zeugnisse ausgestellt werden. In der Praxis der Spitäler wird sich dadurch nichts ändern. Die Handlungskompetenzen bleiben gleich, wie auch die Funktionen. Die Massnahme will die Attraktivität der Höheren Berufsbildung stärken, im Vergleich zur FH-Bildung.
- Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei Berufs- und höheren Fachprüfungen: Damit werden einheitliche Voraussetzungen im Tertiärbereich geschaffen. Für Branchen, die international ausgerichtet sind und für englischsprachiger Branchen, ist das wichtig. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden. Im Gesundheitsbereich ist es aktuell national kein Thema.
- Flexibilisierung bei den Nachdiplomstudien NDS HF: NDS HF müssen künftig kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen und können von den höheren Fachschulen selbst lanciert werden. Das WBF legt dafür Mindestvorschriften fest (Anpassung der MiVo-HF). Dies bedeutet für die NDS HF im Gesundheitsbereich eine Umwandlung in eine neue Form einer Höheren Fachprüfung, um weiterhin den hohen Standards im Intensiv-, Notfall- und Anästhesiebereich gerecht zu werden. Diese Projekte mit OdASanté sind mit Vertretungen aus der Praxis bereits angelaufen.
H+ hat in der Vernehmlassungsphase die kritischen Punkte in Bezug auf die Titelzusätze und die Flexibilisierung der NDS HF benannt und wird sich einsetzen, dass, diese Veränderungen optimal implementiert werden können. Für die entsprechenden Arbeiten sind wir im engen Kontakt mit der OdASanté.
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei bildung@hplus.ch.
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