Vom elektronischen Patientendossier (EPD) zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD)

Der Bund plant eine umfassende Neuausrichtung des elektronischen Patientendossiers. Mit dem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier soll die heutige Struktur grundlegend modernisiert und vereinfacht werden. Vorgesehen ist ein automatisches Opt-out-Modell kombiniert mit einer Anschlussverpflichtung aller Leistungserbringer, verbindlichen Standards und einer zentralen technischen Infrastruktur. Gleichzeitig bleibt das bestehende EPD in den kommenden Jahren weiterhin in Betrieb.

Der Bundesrat hat Anfang November 2025 die Botschaft für ein neues Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) ans Parlament überwiesen. Es soll das bisherige EPDG ersetzen und einen einheitlicheren und leichter zugänglichen Umgang mit Gesundheitsdaten ermöglichen. Kernpunkt ist der Wechsel zu einem Opt-out-Modell. Das bedeutet, dass künftig für alle Bürgerinnen und Bürger automatisch ein Dossier eröffnet wird, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Ausserdem wird die Teilnahme für alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer verpflichtend.  Ergänzend ist eine zentrale technische Infrastruktur des Bundes vorgesehen, während die Stammgemeinschaften weiterhin eine koordinierende und operative Rolle behalten.

Verbindliche Standards
Verbindliche Interoperabilitätsstandards wie FHIR sind geplant, um den Datenaustausch zu harmonisieren und zu standardisieren. Auch die Governance und Finanzierung wird zwischen Bund und Kantonen neu geregelt. Spezifische Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Leistungserbringer sind derzeit jedoch nicht definiert.

Fortführung des bestehenden Patientendossiers
Bis das neue Gesetz frühestens in fünf Jahren in Kraft tritt, bleibt das heutige elektronische Patientendossier in Betrieb. Für Spitäler bedeutet dies einen anhaltenden Aufwand. Zudem sind sie weiterhin gesetzlich verpflichtet, einem EPD-System angeschlossen zu sein. Die aktuell tiefen Nutzungszahlen auf Seiten der Bevölkerung werden während dieser Übergangszeit voraussichtlich unverändert bleiben. Dennoch bietet die Weiterführung des bestehenden Systems die Möglichkeit, zusätzliche Erfahrungen zu sammeln und weiterführende Erkenntnisse für den späteren Betrieb des E-GD zu gewinnen. Die Finanzierung der Stammgemeinschaften bleibt in der Übergangszeit regional unterschiedlich, teils über kantonale Beiträge, teils über Gebühren der angeschlossenen Institutionen. 

Ausblick und Bedeutung für die Übergangsphase
Das BAG arbeitet derzeit an einer Studie zu den Kosten für Einführung und Betrieb des elektronischen Patientendossiers. Die Veröffentlichung wird Anfang des kommenden Jahres erwartet. Die Analyse dürfte aufzeigen, dass Spitäler und Kliniken bereits heute erheblich in die bestehende Infrastruktur investieren und damit eine wichtige Grundlage für den künftigen Übergang schaffen. Gleichzeitig wird deutlich, dass die bevorstehende Übergangsphase vom EPD zum E-GD mit Frust verbunden ist, da in dieser Zeit nur begrenzte Weiterentwicklungen zu erwarten sind. In der Botschaft wird zudem hervorgehoben, dass bestehende Investitionen weiter genutzt werden sollen, da sowohl das heutige EPD als auch das künftige E-GD auf standardisierte Schnittstellen setzen.

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