Ambulantes Gesamt-Tarifsystem – Umgang mit Fragen; Spartenanerkennung jetzt beantragen
In wenigen Tagen ist es so weit: Das Gesamt-Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen und TARDOC wird eingeführt. Diese Umstellung per 1. Januar 2026 ist die grösste Änderung am Abrechnungssystem der Schweizer Spitäler und Kliniken seit vielen Jahren. Die Arbeiten dafür laufen seit Monaten. Trotz aller Vorbereitung werden in den ersten Monaten der Anwendung viele Fragen auftauchen.
Mit der Einführung des ambulanten Gesamt-Tarifsystems per 1. Januar 2026 steht den Spitälern und Kliniken eine grosse Änderung im Abrechnungssystem bevor. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie bei unterschiedlichen Fragen vorgehen und gegenseitig von den Erfahrungen profitieren können.
Anwendungsfragen
Anwendungsfragen sind Fragen, die sich aus dem Prozess zwischen Leistungserfassung und Fakturierung ergeben. Es geht darum, für bestimmte Leistungen die korrekte Tarifposition zu finden und das Regelwerk ebenso korrekt anzuwenden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Anwendungsfragen mit anderen Spitälern und Kliniken auszutauschen. Im Austausch können Sie Wissen aufbauen und anhand von konkreten Erfahrungen vertiefen.
Ebenso empfehlen wir Ihnen Schulungsangebote wie z.B. von H+ Bildung oder Espace Compétences zu nutzen. Auch in diesen Gruppen können Sie vom Wissen anderer Tarifspezialist:innen profitieren und die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsinstitutionen intensivieren.
Interpretations- und Auslegungsfragen
Interpretations- und Auslegungsfragen stellen sich, wenn Sie Rückweisungen erhalten, weil sie die betroffene Tarifregel nicht gleich auslegen, wie dies die Krankenversicherung tut. Es ist aber auch möglich, dass Sie vor der Anwendung bereits grundlegende Fragen zur Auslegung von Tarifregeln haben. Diese Anliegen können Sie über die Applix-Plattform an die Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) einreichen.
H+ steht Ihnen für Fragen weiterhin über das Formular auf der Website oder über die Adresse gesamttarifsystem[at]hplus[dot]ch zur Verfügung. Wir werden Sie zudem auch weiterhin via eFlash über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Spartenanerkennung
Für die Sparte nichtärztliche Leistungen in der Psychiatrie (TARDOC-Kapitel EA.05) muss eine Spartenanerkennung gemacht werden. Damit Sie die Abrechnung ab 1. Januar 2026 machen können, sollten sie die Anerkennung noch im Dezember beantragen.
