Finanzierung der Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG

Die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität in den Spitälern und Kliniken nehmen stetig zu, ohne dass dies adäquat finanziell abgegolten wird. Ab Mai 2027 sollen neu zusätzlich die Kosten für die externen Überprüfungen im Rahmen des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG eintarifiert werden. H+ fordert finanzielle Entlastungen für die Spitäler und Kliniken.

Mit dem seit Mai 2024 geltenden Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Qualitätsentwicklung im Spitalwesen gemacht. Der QV58a ist bis Mai 2027 befristet, da keine langfristige Finanzierungslösung gefunden werden konnte.

Die aktuelle Finanzierungslösung sieht vor, dass die ANQ-Geschäftsstelle die koordinativen Aufgaben übernimmt. Für die Durchführung der unabhängigen Überprüfungen erhalten die Spitäler und Kliniken von der ANQ eine Pauschale rückerstattet, welche die externen Kosten der Prüfstellen abdeckt. Die spitalintern anfallenden Aufwendungen hingegen tragen die Spitäler und Kliniken selbst. Zudem können die Spitäler und Kliniken zurückbehaltene Rabatte einsetzen, um die Umsetzung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen zu finanzieren.

Eine langfristige Finanzierungslösung zeichnet sich ab
Der Gesetzgeber, die Kantone und die Versicherer sehen die Finanzierung der Audits als sachlogische Aufgabe der Spitäler und Kliniken. Durch die Anrechnung im Rahmen der Betriebskosten werden diese Aufwendungen zwei Jahre später als OKP-relevante Betriebskosten berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass der Eintarifierungsgrundsatz auch in den rund zwanzig weiteren Qualitätsverträgen nach Art. 58a, die sich zurzeit in der Erarbeitung oder im Genehmigungsprozess befinden, verankert wird. Unter diesen Voraussetzungen wird H+ die Rückerstattung der Auditkosten nicht durchsetzen können. 

H+ hat daher den Versichererverbänden zugestimmt, dass die Umsetzung und Überprüfung des QV58a sachlogisch grundsätzlich eintarifiert wird. H+ hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die Eintarifierung bei einem OKP-Referenzwert auf dem 20. Perzentil nicht kostendeckend ist. 

Die Versichererverbände sind sich dieser Problematik bewusst. Um die zusätzliche Belastung für die Spitäler und Kliniken möglichst gering zu halten, prüfen die Qualitätsvertragspartner in den Neuverhandlungen Massnahmen zur Reduktion der Auditkosten.

Finanzielle Entlastung der Spitäler
Finanzielle Entlastung könnte seitens ANQ kommen: Der H+ Vorstand hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 beschlossen, dass die H+ Vertretung im ANQ-Vorstand die Senkung der Austrittspauschalen bewirken soll. Der ANQ-Vorstand prüft derzeit eine Senkung der Austrittspauschalen, um die Spitäler angesichts der angespannten finanziellen Lage zu unterstützen.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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