Ambulantes Gesamt-Tarifsystem – Besitzstand und Dignitäten

Die Themen Dignitäten und Besitzstände haben in den letzten Wochen in den Spitälern und Kliniken viele Fragen ausgelöst. H+ hat die Fragen an die Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) AG weitergegeben.

Die Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT) hat die Frist für die Beantragung der Besitzstände bis zum 15. November 2025 verlängert und die Voraussetzungen vereinfacht. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte aufgeführt.

Dignitäten
Die Dignität gibt an, welchen Facharzttitel der Arzt/die Ärztin besitzen muss, um eine entsprechende Tarifposition zu Lasten der Sozialversicherungen abzurechnen. Diese Einschränkung besteht pro Tarifposition und wurde in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften erarbeitet. Gleichwohl wurden bereits viele Änderungswünsche an den Dignitäten geäussert. Diese werden innerhalb der OAAT zusammen mit den Tarifpartnern für die Weiterentwicklung 2027 geprüft.

Ärzt:innen in Weiterbildung besitzen die entsprechende Dignität noch nicht. Sie können die Leistungen jedoch unter Verantwortung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin erbringen, welche die Dignität erfüllt. 

Besitzstand
Hat ein Arzt oder eine Ärztin eine bestimmte Tarifposition in den letzten drei Jahren erbracht und abgerechnet, aber besitzt die entsprechende Dignität nicht, kann der Besitzstand auf diese Tarifposition beantragt werden. Dies muss von den Ärzt:innen selbst gemacht werden, weil der Besitzstand persönlich und pro Tarifposition vergeben wird. 

Im Zuge der Anmeldungen für Besitzstände sind diverse Fragestellungen aufgetaucht. Die OAAT hat deshalb die Regeln vereinfacht: Neu können auch Ärzt:innen, die bereits einen Facharzttitel hatten, aber auf dem Leistungsnachweis nur als erbringender -Arzt ausgewiesen waren, die Besitzstände entsprechend beantragen. Zudem wurden die Bestimmungen zum Nachweis über 15 Rechnungskopien in den Jahren 2022-2024 vereinfacht. Die Frist für die Beantragung läuft noch bis Mitte November 2025.

Insbesondere in Spitälern und Kliniken sind viele Ärzt:innen nicht als verantwortliche Ärzt:innen auf der Rechnung aufgeführt. H+ begrüsst deshalb diese neue Regelung. Der Verband weist die Spitäler gleichzeitig darauf hin, die GLN-Nummern der Ärzteschaft konsequent auf der Rechnung aufzuführen. Dies ist im Anhang H «Rechnungsstellung» ausgeführt, und wird von den Versicherern konsequent verlangt. Mit einer stetigen Umsetzung können Rückweisungen vermieden werden.

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

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