Für ein effizientes Krebsregister in der Schweiz
H+ hat seine Position zur Zukunft der Krebsregistrierung veröffentlicht. Die Stellungnahme zeigt auf, wo heute strukturelle und technische Hürden bestehen – und wie sie überwunden werden können. Ziel ist eine zentral organisierte, technisch integrierte und klinisch nutzbare Krebsregistrierung nach internationalen Vorbildern. Die Position von H+ ist nun online.
Die Schweizer Krebsregistrierung steht vor grossen strukturellen, technischen und rechtlichen Herausforderungen. Obwohl das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) eine nationale Grundlage schafft, wird die Erfassung in derzeit 13 kantonalen Registern mit unterschiedlichen Strukturen und Softwarelösungen durchgeführt. Dies führt zu Ineffizienzen, Medienbrüchen und uneinheitlichen Kodierungen. Ausserdem fehlt den Gesundheitsinstitutionen der Zugang zu relevanten Informationen für die Auswertung der Daten.
H+ fordert nationales Register mit kantonalen Erfassungsstellen
H+ plädiert für ein einheitliches nationales Register mit zentraler Steuerung und standardisierter Software, wobei kantonale Erfassungsstellen erhalten bleiben können. Internationale Beispiele aus Deutschland, Skandinavien und Grossbritannien zeigen, dass eine zentrale Organisation, die technische Integration und der gesetzlich geregelte Rückfluss von Daten zu höherer Qualität und besserer Nutzbarkeit führen. Eine schweizweite, zentral gesteuerte Krebsregistrierung, eingebettet in die nationale Digitalstrategie DigiSanté sowie eine künftige medizinische Registerstrategie, ist der Schlüssel, um das volle Potenzial der Daten für Forschung, Versorgung und Gesundheitspolitik zu nutzen.
Die technische Integration in klinische Systeme, medienbruchfreie Datentransfers und der Einsatz von KI sollen die Datenqualität verbessern und den administrativen Aufwand reduzieren. Das «Once Only«-Prinzip muss konsequent umgesetzt werden: Jede Information wird nur einmal erfasst.
Zudem fordert H+ klare Zuständigkeiten, einheitliche Standards und gesetzlich verankerte Rückmeldungen an die Kliniken. Nur so können Krebszentren ihre Qualitätssicherung, das Benchmarking und die Versorgungssteuerung gezielt vorantreiben. Die aktuell verpflichtende individuelle Aufklärung der Patient:innen sollte praxistauglicher gestaltet werden – etwa durch eine Widerspruchslösung oder Delegation an nicht ärztliches Personal.
Regelung für finanzielle Entschädigung nötig
Ein weiterer zentraler Punkt ist die finanzielle Entschädigung für die aufwendige Datenlieferung durch Spitäler, Kliniken und Arztpraxen. Hier muss ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Regelung gefunden werden, welche diesen Aufwand sachgerecht abgelten kann.
Die vollständige Position von H+ mit allen Empfehlungen und Hintergründen ist ab sofort auf unserer Website verfügbar.