Checkliste für Überprüfungen nach QV58a verfügbar
In Zusammenarbeit mit den Prüfstellen haben der ANQ und H+ eine Checkliste zur Überprüfung gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG erarbeitet. Diese Checkliste ist nun auf der Webseite von H+ publiziert.
Seit Januar 2024 laufen Pilotüberprüfungen gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a). Aufgrund der ersten Erfahrungen aus diesen Pilotüberprüfungen haben der ANQ und H+ im Auftrag der Qualitätsvertragspartner und in Zusammenarbeit mit den Prüfstellen eine Checkliste entwickelt.
Checkliste bietet eine klare Orientierung
Die Checkliste unterstützt Spitäler und Kliniken sowie Prüfstellen bei den Überprüfungen nach QV58a und bietet eine klare Orientierung: Sie beschreibt, welche Anforderungen der Vertrag an das Qualitätsmanagementsystem stellt – und konkret, was in den vier Handlungsfeldern Qualitätskultur, Patientensicherheit, evidenzbasierte Entscheidungsfindung und Patientenzentriertheit mindestens geprüft wird.
Ab sofort steht die Checkliste unter «Dokumente» sowie auch auf der Website zur Verfügung.
