Praxiskonsultation Mehrwertsteuer – Anpassungen infolge des neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystems

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat einen Entwurf zur Anpassung der Mehrwertsteuerpraxis veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis am 5. September 2025. 

Die Einführung des neuen Einzelleistungstarifs TARDOC und des ambulanten Pauschalensystems erfordert eine Anpassung der Mehrwertsteuerpraxis durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Im Entwurf der ESTV ist jedoch vorgesehen, dass die aktuell anwendbaren TARMED-Bestimmungen ihre Gültigkeit auch für den neuen TARDOC-Tarif und das ambulante Pauschalensystem behalten.

Der entsprechende Entwurf wurde auf der Webseite der ESTV veröffentlicht. Dort können die geplanten Anpassungen eingesehen und bis zum 5. September 2025 Stellungnahmen eingereicht werden. H+ plant keine offizielle Stellungnahme für die Branche. Interessierte Institutionen können ihre Rückmeldung direkt der ESTV zustellen. Das dafür zu verwendende Feedback-Formular ist auf der Website der ESTV zu finden.

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Michaël  Rolle

Michaël Rolle

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