Neue Kennzeichnung von Mitteilungen zur Arzneimittelsicherheit
Swissmedic informiert über die Einführung einer neuen, einheitlichen Kennzeichnung von Mitteilungen zur Arzneimittelsicherheit und behördlich angeordnetem Informationsmaterial. Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, werden diese Materialien seit dem 1. Juli 2025 mit dem Symbol «Rote Sicherheitsinformation» bzw. «Blaue Sicherheitsinformation» gekennzeichnet.
- Alle von Swissmedic genehmigten «Mitteilungen zur Arzneimittelsicherheit» (Direct Healthcare Professional Communication, DHPC) werden nun mit dem Symbol «Rote Sicherheitsinformation» gekennzeichnet. Nicht behördlich genehmigte Kommunikationen dürfen dieses Symbol nicht tragen.
- Behördlich angeordnetes Informationsmaterial wird mit dem Symbol «Blaue Sicherheitsinformation» gekennzeichnet. Dieses Symbol darf ausschliesslich zur Kennzeichnung von Informationsmaterial verwendet werden, das von Swissmedic angeordnet wurde.
- Durch die Schaffung eines Wiedererkennungswertes sollen die Adressaten der DHPC und des Informationsmaterials diese wichtigen Sicherheitsinformationen in Zukunft verlässlicher identifizieren können und somit Informationsdefizite minimiert werden.
«Rote Sicherheitsinformation» zur Kennzeichnung von DHPC 
DHPC sind ein wichtiges Instrument der Risikokommunikation. Eine DHPC wird in der Regel dann durch Swissmedic angeordnet, wenn neue Informationen zu einem oder mehreren Arzneimitteln vorliegen, welche relevante Verhaltensänderungen erfordern und daher zeitnah den medizinischen Fachpersonen zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Kennzeichnung mit dem Symbol «Rote Sicherheitsinformation» soll die Adressaten darin unterstützen, die DHPC als wichtige, behördlich angeordnete sicherheitsrelevante Information zu erkennen und so zu einer verbesserte Arzneimittel- und Patientensicherheit beitragen. 
«Blaue Sicherheitsinformation» zur Kennzeichnung von Informationsmaterial
Behördlich angeordnetes Informationsmaterial leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittel- und Patientensicherheit: Es kann für einige Arzneimittel in Ergänzung zur Fach- und Patienteninformation notwendig sein, um Fachpersonen und/oder Patient:innen darüberhinausgehende Informationen über die sichere Anwendung von Arzneimitteln zu geben. Verschiedene Materialien kommen zum Einsatz wie zum Beispiel Leitfäden und Checklisten für Fachpersonen oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patient:innen. Die neue Kennzeichnung mit dem Symbol «Blaue Sicherheitsinformation» soll es den Empfänger:innen erleichtern, diese sicherheitsrelevanten Materialien als behördlich angeordnetes Informationsmaterial zu identifizieren. 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an riskmanagement[at]swissmedic[dot]ch.


