Fristen für die Selbstdeklaration zur Qualitätsentwicklung (QV58a)
2024 haben die Spitäler und Kliniken zum ersten Mal die Selbstdeklaration gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG ausgefüllt. Die Selbstdeklaration zur Qualitätsentwicklung muss mindestens alle zwölf Monate aktualisiert werden.
Seit Ende Oktober 2024 können die Spitäler und Kliniken auf spitalinfo.ch ihre Selbstdeklarationen zur Qualitätsentwicklung gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) erfassen. Diese Selbstdeklaration muss einmal jährlich aktualisiert und vervollständigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf spitalinfo.ch und auf der Website von H+
Kontaktperson aktualisieren
Um diese Frist nicht zu verpassen, kann in der Erfassungsmaske für die Selbstdeklaration eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Das System verschickt dann automatisch elf Monate nach der letzten Aktualisierung eine Erinnerung an diese Adresse. Bitte stellen Sie sicher, dass im geschützten Bereich der Qualitätsentwicklung immer eine aktuelle Kontaktperson hinterlegt ist. An die hinterlegte Person kann jeweils auch das Passwort für die Aktualisierung automatisch zugestellt werden. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an: claudia.bigler[at]hplus[dot]ch.
Regelmässige Überprüfung
Die Qualitätsvertragspartner prüfen regelmässig, ob die Aktualisierung erfolgt ist und die Angaben vollständig sind. Bei fehlenden Angaben oder nicht erfolgter Aktualisierung werden die betroffenen Spitäler und Kliniken per Mail und per Post darauf aufmerksam gemacht. Ist die Korrektur nach 14 Tagen nicht erfolgt, wird auf spitalinfo.ch beim betroffenen Spital transparent ausgewiesen, dass der QV58a nicht eingehalten wird.