Stromkontingentierung: H+ fordert Ausnahmeregelung für Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen

Der Bundesrat hat Ende November die Verordnung im Falle einer Strommangellange in Vernehmlassung gegeben. H+ hat sich an dieser Kurzvernehmlassung mit Frist bis zum 12. Dezember 2022 beteiligt und gegenüber Bundesrat Guy Parmelin des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) direkt Stellung genommen. H+ hat sich auch gegenüber dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) mit seiner Position eingebracht.

H+ hat gegenüber Bundesrat Parmelin zu den Verordnungen im Falle einer Strommangellage Stellung genommen. Die Stellungnahme hat H+ auch dem Schweizerischen Arbeitgeberverband SAV zukommen lassen. Dabei hat sich H+ mit den Mitgliedern des Vorstands und der Verbandskonferenz koordiniert. Die wichtigsten Elemente der Stellungnahme sind wie folgt:

  • Wir haben Herrn Bundesrat Parmelin dringend und mit Nachdruck ersucht, dass die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen bei der Vorbereitung von Krisen, wie es eine akute Strommangellage wäre, frühzeitig und eng einbezogen werden. Ausserdem haben wir Herrn Parmelin um eine dringliche Audienz in dieser Angelegenheit ersucht. Für Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ist eine unterbruchsfreie und vollständige Strombelieferung lebenswichtig. Stromunterbrüche würden die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten ernsthaft gefährden. Ein solcher Fall darf nicht eintreten. Die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen sind nicht länger bereit, als eine Branche zweiter Klasse behandelt zu werden.
  • Zwar gehen die vorliegenden Verordnungen grundsätzlich in die richtige Richtung, sie bedürfen jedoch in wichtigen Punkten der Anpassung. H+ unterstützt in diesem Sinne ausdrücklich die Stossrichtung des Vorschlags von economiesuisse, wonach nicht nur in der Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen, sondern auch in den Verordnungen über eine Kontingentierung und über eine Sofortkontingentierung Ausnahmen für systemrelevante Unternehmen möglich sein müssen. Bei Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen handelt es sich ohne Zweifel um systemrelevante Unternehmen, die immer über Strom verfügen müssen.
  • Weiter bedauert es H+ sehr, dass in den vorliegenden Verordnungsentwürfen keine Bestimmung enthalten ist, die das Problem der exorbitant steigenden Energiepreise angeht. Diese führen gerade bei Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen zu Liquiditätsengpässen und zu einer Verschärfung des Problems der nicht-kostendeckenden Tarife im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was sich im schlimmsten Fall existenzbedrohend für sie auswirkt. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
  • H+ fordert eine ausdrückliche Ausnahme von Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen sowohl von der Kontingentierung als auch von der Sofortkontingentierung elektrischer Energie. Diese Ausnahme muss in den entsprechenden Verordnungen festgeschrieben werden.

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