Elektronisches Patientendossier (EPD) – Selbstdeklaration für Spitäler und Kliniken
Spitäler und Kliniken können den Anschluss ans elektronische Patientendossier (EPD) via Formular von eHealth Suisse deklarieren. Bis jetzt haben sich rund 40 Prozent der Spitäler dem EPD angeschlossen.
Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sind Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und seit 2022 neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, sich dem elektronischen Patientendossier (EPD) anzuschliessen. Doch der alleinige technische Anschluss genügt nicht, sondern verpflichtet Spitäler und Kliniken dazu, das EPD im klinischen Alltag zu nutzen. Das bedeutet, dass behandlungsrelevante Dokumente im EPD der Patient:innen abgelegt werden müssen, damit die Gesundheitsfachpersonen der Spitäler jederzeit auf vorhandene Dokumente im EPD zugreifen können.
42 Prozent sind bereits dabei – es braucht aber noch mehr
Bis heute haben sich 42 Prozent der Spitäler an das EPD angeschlossen. Dieser Verbreitungsgrad ist deutlich höher als bei anderen Teilnehmenden des Gesundheitswesens, was an sich erfreulich ist. Damit das EPD einen nennenswerten Nutzen stiften kann, muss die Verbreitung aber noch weiter gesteigert werden.
Freiwillige Selbstdeklaration für Spitäler und Kliniken
Um eine bessere Übersicht zu erhalten, welche Institutionen wie weit mit der Umsetzung des EPD sind, hat das Bundesamt für Gesundheit bzw. eHealth Suisse ein Selbstdeklarationsformular erstellt. Wir bitten Sie, dieses Formular unter folgendem Link auszufüllen. Im Health Provider Directory (HPD) sind zwar alle an das EPD angeschlossenen Gesundheitsfachpersonen und Organisationen verzeichnet, doch ist dieses Register vertraulich. Das ist auch richtig so, denn was öffentlich gemacht wird, sollen die Institutionen selbst entscheiden. Das wird nun mit dem Selbstdeklarationsformular ermöglicht. Mit Ihren Angaben zur Anbindung Ihrer Organisation leisten Sie einen Beitrag zu einer besseren Übersicht über die aktuelle Verbreitung und Nutzung des EPDs.
Die Selbstdeklaration ist freiwillig. Spitäler, die das Selbstdeklarationsformular ausgefüllt haben, finden Sie unter folgender Übersicht.