Die Umsetzung der Pflegeinitiative geht in die zweite Etappe
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative eröffnet. Die Frist dauert bis am 29. August 2024. H+ wird seine Mitglieder befragen und die Anliegen der Spitäler und Kliniken einbringen.
Mit der zweiten Etappe will der Bundesrat die Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessern, damit die Berufsverweildauer erhöht und die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive der ersten Etappe gesichert werden können.
Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes zur Integration der Masterstufe Pflege in die Vernehmlassung geschickt.
Eckwerte der zweiten Etappe
Das neue BGAP enthält folgende Eckwerte:
- Frühzeitige Ankündigung von Dienstplänen (mindestens vier Wochen im Voraus);
- Abgeltung kurzfristiger Einsätze mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich;
- Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 38 und 42 Stunden;
- Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge.
Im Gesundheitsberufegesetz sollen zudem der Masterabschluss und das Berufsprofil der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten (Advanced Practice Nurse – APN) geregelt werden.
Mitgliederbefragung
H+ wird seine Mitglieder zu den finanziellen und personellen Auswirkungen des neuen BGAP befragen. Zudem bereitet H+ eine Musterstellungnahme aus arbeitsrechtlicher Sicht vor, die den Mitgliedern ebenfalls unterbreitet wird. Die Befragung ist zwischen Mitte Juni und Anfang August 2024 geplant. Die definitive Stellungnahme soll fristgerecht bis zum 29. August 2024 eingereicht werden.