Der Pandemieplan Schweiz wird überarbeitet – H+ ersucht um Fristverlängerung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Pandemieplan Schweiz grundlegend überarbeitet. Die Konsultation dazu dauert bis am 24. Juli 2024. Gemeinsam mit sieben Partnerorganisationen hat H+ das BAG um Fristverlängerung ersucht. Sie sind mit dem gewählten Vorgehen nicht einverstanden. H+ findet es fragwürdig, den Pandemieplan auf Grundlage eines Gesetzes (Epidemiengesetz EpG) zu verfassen, dessen definitive Ausgestaltung unbekannt ist. 

Der überarbeitete Pandemieplan Schweiz soll im Gegensatz zum aktuell gültigen «Influenza Pandemieplan» von 2018 auf Pandemien allgemein und nicht nur auf ein bestimmtes Pathogen ausgerichtet werden. Insbesondere soll die Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie darin Eingang finden. Die gesetzliche Grundlage für die Pandemievorbereitung bildet aber nach wie vor das Epidemiengesetz (EpG) von 2012, das derzeit in Revision ist. Weitere Gesetze und Verordnungen, die einen möglichen Impact auf den Pandemieplan haben, sind aktuell ebenfalls in Vernehmlassung, z.B. das Landesversorgungsgesetz (LVG) oder das Heilmittelgesetz (HMG). H+ hat zu allen Vorlagen Stellung genommen.

Fragwürdiges Vorgehen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
H+ findet es fragwürdig, den Pandemieplan auf Grundlage eines Gesetzes zu verfassen, dessen definitive Ausgestaltung unbekannt ist. Ferner zeigt sich auch beim vorliegenden Entwurf, dass die Gesetzesentwürfe und Planungsgrundlagen nicht aufeinander abgestimmt und die Zuständigkeiten nicht unmissverständlich geregelt sind. Auch die für die Spitalbranche essenziellen Finanzierungsfragen (Ertragsausfälle und Mehrausgaben als Folge von behördlich angeordneten Massnahmen, Vorratshaltung von medizinischen Gütern etc.) bleiben ungeklärt. Schliesslich sind bei der Ende April 2024 angelaufenen Konsultation via digitale «Informationsplattform Pandemievorbereitung» eklatante organisatorische Mängel (vgl. Schreiben unter «Dokumente») zutage getreten.

Fristerstreckung gefordert
H+ hat daher in einem gemeinsamen Schreiben mit sieben Partnerorganisationen das BAG um Fristerstreckung ersucht. Denn eine seriöse und sachlich fundierte Stellungnahme zum Entwurf bis am 24. Juli 2024 ist unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich.

Das BAG soll insbesondere allfällige Konsequenzen der aktuell laufenden Vernehmlassungen einbeziehen sowie die im Pandemieplan noch zu erarbeitenden Kapitel und Grundlagendokumente vollständig vorlegen, und zwar in allen drei Landessprachen. Danach braucht es nach Meinung der Akteure eine zusätzliche Frist von drei Monaten, um diese adäquat zu bearbeiten und zum Entwurf fundiert Stellung nehmen zu können. Gestützt auf die Antwort des BAG wird H+ das weitere Vorgehen im Rahmen dieser Konsultation festlegen und die Spitäler und Kliniken wieder informieren.

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Nadine  Akikol

Nadine Akikol

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