REKOLE®: Tarifarischer Fall ist ab 2024 kleinste bebuchbare Einheit

Ab 2024 gilt der tarifarische Fall gemäss SwissDRG-Definition verbindlich als kleinste bebuchbare Einheit in der Kostenrechnung nach REKOLE®. Spitäler und Kliniken haben somit ein Jahr Zeit, um ihre Kostenrechnung neu zu parametrisieren

Bei der Einführung des REKOLE®-Handbuchs 2005 ist der administrative Fall als kleinste bebuchbare Einheit in der Kostenrechnung bestimmt worden. Als die SwissDRG AG 2012 das Fallpauschalen-System einführte, definierte sie den tarifarischen Fall als kleinste Rechnungseinheit in der Akutsomatik und anschliessend auch in der Psychiatrie und in der Rehabilitation.

Minime Unterschiede – grosser administrativer Aufwand
Heute sind die, wenn auch minimen Unterschiede zwischen den beiden Definitionen – in den meisten Fällen deckt sich der tarifarische Fall mit dem administrativen Fall – vor allem in der Rehabilitation und der Psychiatrie mit zu grossem administrativem Aufwand verbunden. Zudem besteht im Schweizer Gesundheitswesen erstmals Konsens für eine nationale Definition des tarifarischen Falls für die drei grossen stationären Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.

Im November 2021 hat der Vorstand von H+ auf Antrag der REK-Kommission beschlossen, den von SwissDRG definierten tarifarischen Fall (Akut/Reha/Psy.) verbindlich als kleinste bebuchbare Einheit der Kostenrechnung gemäss REKOLE® zu übernehmen. Am 16. September 2022 hat die REK-Kommission die Anpassungen in der Branchenlösung REKOLE® validiert. Die wichtigsten sind:

  • Die Abschaffung der unterschiedlichen Regeln für den Wiedereintritt wegen Verlegung und den Wiedereintritt wegen Rehospitalisation in ein Spital oder eine Klinik.
  • Die Berücksichtigung der Kodierung MDC (Akutsomatik) und Basis-RCG (Rehabilitation) beim Entscheid, einen Fall wieder zu eröffnen oder zwei Fälle zusammenzufassen.
  • Die Verpflichtung, einen Fall zu schliessen, wenn zwischen der Verlegung und dem Wiedereintritt ein Jahreswechsel stattgefunden hat.
  • Die Verpflichtung, besondere Regeln für die Abgrenzung der Behandlung von Frührehabilitations- und Paraplegiefällen zu haben.

Details zu den Anpassungen der Branchenlösung REKOLE® werden im Verlauf des Novembers 2022 auf der Website von H+ publiziert.

Spitäler und Kliniken haben ein Jahr Zeit
Um den Spitälern genügend Zeit für die Neuparametrisierung ihrer Kostenrechnung zu geben hat die REK-Kommission beschlossen, den verbindlichen Zeitpunkt für die Umsetzung dieses REK-Entscheids um ein Jahr zu verschieben: Die Anpassung der obligatorischen kleinsten bebuchbare Einheit der Kostenrechnung nach REKOLE® müssen Spitäler und Kliniken demnach spätestens ab dem 1. Januar 2024 umsetzen. Diese Anpassung wird ab 1. Januar 2025 für REKOLE®-Zertifizierungen verbindlich relevant sein. Spitäler und Kliniken, die diesen REK-Entscheid vor den oben genannten Daten umgesetzt haben, gefährden ihre REKOLE®-Zertifizierung nicht.

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Florian  Bossion

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