Eidgenössische Qualitätskommission subventioniert Projekte zur Qualitätsentwicklung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat über die Subventionen durch die eidgenössische Qualitätskommission informiert. Interessierte Spitäler und Kliniken erfahren auf der BAG-Website, wie sie zu Finanzhilfen für Projekte zur Qualitätsentwicklung kommen.

Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat ihre Arbeit am 1. April 2021 aufgenommen. Aufgrund der neuen KVG-Gesetzgebung «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» Art. 58c kann die EQK einerseits Finanzhilfen für Projekte zur Qualitätsentwicklung vergeben, andererseits Dritte beauftragen, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung umzusetzen, Studien durchzuführen oder neue Qualitätsindikatoren zu erarbeiten und die bestehenden weiterzuentwickeln (Übertragung von Aufgaben).

Die Informationen zur Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Qualitätsentwicklung sowie dessen Prozess finden Sie auf der BAG-Webseite «Finanzhilfen für Qualitätsentwicklungsprogramme». Die sehr kurzen Einreichungsfristen haben H+ dazu veranlasst, das BAG zu bitten, diese entsprechend zu verlängern.

Der zukünftige Ablauf zur Übertragung von Aufgaben mit Abgeltung ist auf der BAG-Webseite «Übertragung von Aufgaben mit Abgeltung» aufgeschaltet. Gesuche können jedoch noch nicht eingereicht werden, da es noch keine entsprechenden Aufträge gibt.

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Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

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