H+ nimmt Stellung zur Spitalfinanzierung des BAG

H+ hat auf Einladung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Stellung genommen zur Evaluation des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Das BAG wollte wissen, welche Massnahmen der Verband und die Spitäler und Kliniken ergriffen haben, um die in der KVG-Evaluation georteten Verbesserungspotenziale besser ausschöpfen zu können. H+ hat eine Stellungnahme dazu vorbereitet.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zwischen 2012 und 2019 die KVG-Revision im Bereich Spitalfinanzierung evaluiert. Die Evaluation hat ergeben, dass es in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial und entsprechenden Handlungsbedarf gibt. Der Bundesrat hat diese Resultate am 3. Juli 2019 zur Kenntnis genommen und das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Defizite bei der Umsetzung der KVG-Revision mit den betroffenen Akteuren zu besprechen und dem Bundesrat bis Ende 2021 darüber zu berichten.

Das EDI hat in folgenden Bereichen Verbesserungspotenzial geortet:

  • Spitalplanung (interkantonale Zusammenarbeit, einheitliche Anwendung von Qualitätskriterien)
  • Wirtschaftlichkeit und Transparenz (einheitliche Erfassung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, Betriebsvergleiche)
  • Referenztarife für ausserkantonale Hospitalisationen
  • Informationen für die Versicherten über die Qualität der stationären Spitalleistungen

Am 9. Juni 2021 hat das BAG H+ eingeladen Stellung zu nehmen zu den Massnahmen, die H+ und die Schweizer Spitäler und Kliniken ergriffen haben, damit die Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden können. Die H+ Stellungnahme zeigt die verschiedenen Bereiche auf und listet die entsprechenden Verbesserungsmassnahmen auf, die eingeleitet bzw. fortgeführt wurden. Sie finden die H+ Stellungnahme unter «Dokumente».

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Pascal  Besson

Pascal Besson

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