Genehmigung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG weiterhin ausstehend
Die Vertragspartner H+, curafutura und santésuisse haben im Dezember 2023 den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der Entscheid des Bundesrats ist weiterhin offen.
Der Bundesrat muss den Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) genehmigen. Aufgrund der Informationen aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben die Qualitätsvertragspartner mit einem Entscheid im April gerechnet. Der Bundesrat hat jedoch noch nicht über die Genehmigung entschieden.
Parallel zum QV58a hat H+ einen analogen Qualitätsvertrag (zur Zeit nur auf Deutsch verfügbar) mit der MTK, IV, MV abgeschlossen. Dieser Qualitätsvertrag musste aufgrund der Überarbeitungen des QV58a ebenfalls angepasst werden. Die Überarbeitung ist abgeschlossen und der Qualitätsvertrag wurde von H+ und der ZMT unterzeichnet. Der Qualitätsvertrag ist auf der Webseite von H+ verfügbar. Er wird mit Genehmigung des QV58a in Kraft treten.
Am Freitag, 14. Juni 2024, bietet H+ zusammen mit Espace Compétence in Bern eine Informationsveranstaltung mit Workshops zum QV58a an. Die Anmeldung ist offen und wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmende vor Ort.