Nationale Vereinbarung teilweiser Weitergabe von Vergünstigungen: Mitglieder können ab sofort beitreten

H+ hat mit den drei Einkaufsgemeinschaften KVG − CSS Kranken-Versicherungen AG, Einkaufsgemeinschaft HSK AG, tarifsuisse AG −  eine nationale Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG unterzeichnet. Die Mitglieder von H+ können dieser Vereinbarung ab sofort beitreten.

Gemäss Art. 56 Abs. 3 sind die Leistungserbringer verpflichtet, die bei der Beschaffung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte) ausgehandelten und gewährten Vergünstigungen den Patientinnen und Patienten bzw. deren Versicherern weiterzugeben. Art. 56 Abs. 3 bis ermöglicht den zweckgebundenen Einsatz des kleineren Anteils dieser Vergünstigungen zugunsten der Behandlungsqualität. Dies muss in einer Vereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern geregelt sein.

H+ hat nationale Vereinbarung ausgehandelt
Vereinzelt haben Leistungserbringer nach Inkrafttreten dieser Regelung umgehend bilaterale Vereinbarungen ausgehandelt. H+ wurde von verschiedenen Mitgliedern gebeten, eine nationale Vereinbarung auszuhandeln, damit der Aufwand reduziert werden kann. Die Fachkommission Tarife & Verträge hat diese nationalen Verhandlungen begrüsst und unterstützt.

Alle Mitglieder können der nationalen Vereinbarung beitreten
H+ konnte nun, basierend auf den bilateralen und regionalen Vereinbarungen, eine nationale Vereinbarung mit allen drei Einkaufsgemeinschaften − HSK, tarifsuisse, CSS − verhandeln und unterzeichnen. Der Beitritt zu dieser nationalen Lösung steht allen Mitgliedern von H+ offen. Damit der Beitritt den Einkaufsgemeinschaften gemeldet werden kann, muss das Beitrittsformular vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und H+, Geschäftsbereich Tarife, zugestellt werden. Wichtig dabei ist insbesondere auch, dass mitgeteilt wird, ab wann der Beitritt erfolgt, da ab diesem Datum die entsprechenden Pflichten zu erfüllen sind.
 

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