Nationale Vereinbarung teilweiser Weitergabe von Vergünstigungen: Mitglieder können ab sofort beitreten

H+ hat mit den drei Einkaufsgemeinschaften KVG − CSS Kranken-Versicherungen AG, Einkaufsgemeinschaft HSK AG, tarifsuisse AG −  eine nationale Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG unterzeichnet. Die Mitglieder von H+ können dieser Vereinbarung ab sofort beitreten.

Gemäss Art. 56 Abs. 3 sind die Leistungserbringer verpflichtet, die bei der Beschaffung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte) ausgehandelten und gewährten Vergünstigungen den Patientinnen und Patienten bzw. deren Versicherern weiterzugeben. Art. 56 Abs. 3 bis ermöglicht den zweckgebundenen Einsatz des kleineren Anteils dieser Vergünstigungen zugunsten der Behandlungsqualität. Dies muss in einer Vereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern geregelt sein.

H+ hat nationale Vereinbarung ausgehandelt
Vereinzelt haben Leistungserbringer nach Inkrafttreten dieser Regelung umgehend bilaterale Vereinbarungen ausgehandelt. H+ wurde von verschiedenen Mitgliedern gebeten, eine nationale Vereinbarung auszuhandeln, damit der Aufwand reduziert werden kann. Die Fachkommission Tarife & Verträge hat diese nationalen Verhandlungen begrüsst und unterstützt.

Alle Mitglieder können der nationalen Vereinbarung beitreten
H+ konnte nun, basierend auf den bilateralen und regionalen Vereinbarungen, eine nationale Vereinbarung mit allen drei Einkaufsgemeinschaften − HSK, tarifsuisse, CSS − verhandeln und unterzeichnen. Der Beitritt zu dieser nationalen Lösung steht allen Mitgliedern von H+ offen. Damit der Beitritt den Einkaufsgemeinschaften gemeldet werden kann, muss das Beitrittsformular vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und H+, Geschäftsbereich Tarife, zugestellt werden. Wichtig dabei ist insbesondere auch, dass mitgeteilt wird, ab wann der Beitritt erfolgt, da ab diesem Datum die entsprechenden Pflichten zu erfüllen sind.
 

Kontakt

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

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