Hebammentarif: Spitäler können Vertrag für freipraktizierende Hebammen nicht anwenden
In Spitälern angestellte Hebammen müssen weiterhin nach dem H+ Tarifvertrag abrechnen. Sie können den neuen Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) und der Interessensgemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH®) nicht anwenden. H+ und der SHV streben für die Zukunft aber auch in Tariffragen eine Zusammenarbeit an.
Der seit dem 1. Januar 2004 bestehende H+ Tarifvertrag über die Abgeltung von nichtärztlichen Beratungs- und Pflegeleistungen, der sowohl die Leistungen der Stomaberatung als auch der Hebammen beinhaltet, ist weiterhin gültig. Er entspricht aber nicht mehr in allen Punkten der aktuellen Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) und die Interessensgemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH®) haben sowohl für frei praktizierende Hebammen als auch für Organisationen der Hebammen oder Geburtshäuser per 1. September 2020 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Darin sind die aktuellen Bestimmungen der KLV festgehalten. Besonders in den Bereichen Verbrauchsmaterial und Wegentschädigung ist zudem eine bessere Abgeltung erzielt worden. H+ ist nicht Vertragspartner, weshalb dieser Tarifvertrag von in Spitälern angestellten Hebammen nicht angewendet werden kann. Jedoch gelten die aktuellen KLV-Bestimmungen auch für Abrechnungen nach H+ Tarifvertrag.
H+ und der SHV streben für die Zukunft aber auch in Tariffragen eine Zusammenarbeit an. Ebenso prüft H+, ob und wie die jetzige Vertragssituation verbessert werden kann.