Spitäler und Kliniken profitieren von Gutachten durch Hebammen

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) fördert die Gutachter:innentätigkeiten von Hebammen, damit deren Fachwissen und Erfahrung in weitere Lebensbereiche wie beispielsweise Gerichtsverfahren oder Gesetzgebungsprozesse einfliessen. Damit wird Hebammenarbeit durch Hebammen selbst reflektiert. Davon können auch Spitäler und Kliniken profitieren. 

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können anders verlaufen, als es sich die werdenden Eltern, aber auch die beteiligten Fachpersonen, erhofft haben. Manchmal bestehen aus Sicht der Eltern Zweifel an der erlebten Behandlung und bei den Betroffenen ist der Eindruck entstanden, ein gesundheitlicher Schaden sei aufgrund eines medizinischen Fehlers oder eines Organisationsverschuldens entstanden. In diesen Fällen wird zur Klärung des Sachverhalts ein medizinisches Gutachten beigezogen.

Sind Hebammen involviert, empfiehlt sich ein fachliches Gutachten (gerichtlich oder aussergerichtlich) durch hoch qualifizierte Berufskolleg:innen. Als weitergehende Massnahme in der Sicherung der Qualität können auch Spitäler und Kliniken von diesen medizinischen Gutachten profitieren.

Die Gutachter:innen des Schweizerischen Hebammenverbands (SHV) erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an Gutachtermodul der FMH analog den ärztlichen Gutachter:innen
  • Mindestens fünfjährige Berufsausübung als Hebamme
  • Abgeschlossenes Studium auf Niveau Master im Bereich der Hebammentätigkeit oder gleichwertige Weiterbildung (z.B. Master of Public Health, MPH)
  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung inkl. einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung

Bei Bedarf können sich Kliniken und Spitäler an die Geschäftsstelle des SHV wenden: Schweizerischer Hebammenverband Geschäftsstelle, Frohburgstrasse 17, 4600 Olten, Telefon 031 332 63 40 oder per E-Mail info[at]hebamme[dot]ch.

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