Tarifstruktur psychologische Psychotherapie: Bewertung der Übergangslösung in Verhandlung

Die Tarifpartner haben zur Abrechnung der angeordneten psychologischen Psychotherapie eine Übergangstarifstruktur definiert, die per 1. Juli 2022 angewendet werden könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bis dann die Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften abgeschlossen sind.

Der Bundesrat hat im März 2021 einen Systemwechsel vom heutigen sogenannten Delegationsmodell, bei dem die Therapeutinnen und Therapeuten unter ärztlicher Aufsicht arbeiten, zum Anordnungsmodell beschlossen. Dies, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Dabei können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbstständig im Rahmen der OKP erbringen und abrechnen.

Dieser Systemwechsel bedingt Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31). Diese Änderungen, verknüpft mit einer neuen Tarifstruktur, treten am 1. Juli 2022 in Kraft, mit einer Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 soll nur noch mit der neuen, national einheitlichen Tarifstruktur abgerechnet werden. Die entsprechenden Kapitel (02.02 und 02.03) im TARMED werden gelöscht.

Tarifpartner finden Übergangslösung zur Tarifstruktur
Um dem Modellwechsel von der Delegation zur Anordnung gerecht zu werden, arbeiten die Tarifpartner der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) – welche die Interessen der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) und des Schweizerischen Berufsverbands für Angewandte Psychologie (SBAP) vertreten –, Curafutura, santésuisse und H+ Die Spitäler der Schweiz mit Hochdruck am neuen Tarifwerk. Vertreter der H+ Geschäftsstelle sowie spezialisierte Mitarbeitende aus Mitgliedsbetrieben vertreten dabei die Interessen der Kliniken.

Da sich die Tarifpartner nicht rechtzeitig auf eine definitive Tarifstruktur einigen konnten, haben sie ihre Arbeiten auf eine Übergangslösung für die Tarifstruktur konzentriert, die jetzt zur Verfügung steht (siehe Dokumente).

Noch keine Einigung mit den Einkaufsgemeinschaften
Die Bewertung der Übergangstarifstruktur wird gegenwärtig zwischen den Leistungserbringerverbänden H+ und FSP und den Einkaufsgemeinschaften (tarifsuisse ag, HSK AG, CSS Kranken-Versicherungen AG) verhandelt. Bislang haben sich die Leistungserbringer noch mit keiner Einkaufsgemeinschaften einigen können. Mit der HSK sind sich die Leistungserbringer über das Vorgehen einig, über die Bewertung der Übergangstarifstruktur wird aber gegenwärtig noch verhandelt.

Die Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse ag und CSS Kranken-Versicherungen AG hingegen haben für die freie Praxis die Festsetzung eines provisorischen Tarifs (Arbeitstarif) bei allen Kantonen beantragt. Die Bewertung dieses provisorischen Tarifs basiert auf dem bestehenden TARMED mit den entsprechenden geltenden Taxpunktwerten. Dieses Vorgehen erschwert für H+ die Verhandlungen mit diesen Einkaufsgemeinschaften massiv. Das Ziel von H+ und der FSP, für die Übergangstarifstruktur eine nationale, für alle Leistungserbringer geltende Bewertung zu verhandeln, ist somit sehr schwer zu erreichen.

Die Verhandlungen mit allen Einkaufsgemeinschaften laufen weiter mit dem Ziel, per 1. Juli 2022 eine für alle zufriedenstellende Lösung zu vereinbaren. Ohne Einigung bleibt den H+ Mitgliedern die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin mit TARMED abzurechnen.

Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung auch betroffen
Auch die Bereiche der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung sind von den Änderungen der psychologischen Psychotherapie betroffen. Die MTK/ZMT hat entschieden, das Anordnungsmodell gemäss KVG zu übernehmen. H+ wird mit der MTK/ZMT die Verhandlungen aufnehmen, mit dem Ziel, per 1. Januar 2023 eine mit dem KVG möglichst harmonisierte Lösung anbieten zu können. Bis am 31. Dezember 2022 müssen Leistungserbringer weiterhin mit TARMED zulasten der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen abrechnen. In der freien Praxis vergüten die Sozialversicherungen gemäss UVG, IVG und MVG die psychologische Psychotherapie über den bestehenden Tarifvertrag zwischen den Berufsverbänden der psychologischen Psychotherapie und der MTK/ZMT.

Kontakt

Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

031 335 11 64
E-Mail