H+ Sessionsrückblick Frühjahrssession des Parlaments 2023

H+ informiert im Sessionsrückblick über die für die Spitalbranche und das Gesundheitswesen relevanten Geschäfte und die Positionen von H+ dazu.

In der Frühjahrssession 2023 hat das Parlament aus Sicht von H+ folgende wichtige Entscheide getroffen:

  • Die Kantone sollen Ausnahmen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten bewilligen können, wenn eine Unterversorgung in der ambulanten Grundversorgung festgestellt wird. Das dringliche Bundesgesetz tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027. H+ begrüsst die neue Regelung, da die neuen Zulassungsregelungen auch im spitalambulanten Bereich zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Bedauerlich ist hingegen, dass Spezialärzte von dieser Regelung nicht erfasst werden.
  • Das Bundesparlament stellt der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Es will Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen gesetzlich festschreiben. Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage jedoch nicht. Im Ergebnis konnten viele schädliche Massnahmen, allen voran das Globalbudget, abgewendet werden. Viele, doch leider nicht alle Massnahmen, wie insbesondere Art. 46a n-KVG.
  • Der Ständerat will nach wie vor keinen Bundesbeitrag an die Mehrkosten und Ertragsausfälle von Spitälern und Kliniken während der COVID-19-Pandemie leisten. Er hat eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Zürich abgelehnt. H+ bedauert diesen rechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheid. H+ ist wie die GDK der Auffassung, dass die laufende Revision des Epidemiengesetzes eine dauerhafte, rechtsstaatlich einwandfreie Lösung schaffen muss, damit die Verantwortlichkeiten nächstes Mal geklärt sind.

Mehr zur Frühjahrssession 2023 finden Sie unter «Dokumente».

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