Nationale Tarifverträge für CAR-T-Zelltherapien abgeschlossen
Die Krankenversicherer, H+ und Gilead haben sich auf eine gemeinsame Lösung für die Abgeltung der neuen CAR-T-Zelltherapie Tecartus® geeinigt. Die Verhandlungspartner haben die entsprechenden tarifvertraglichen Grundlagen erarbeitet. Die Behandlung steht den Patienten seit dem 1. September 2021 zur Verfügung.
Seit 2019 existieren zwei Tarifverträge für die Abgeltung der kostenintensiven CAR-T-Zelltherapien (Kymriah® von Novartis und Yescarta® von Gilead) zusätzlich zur SwissDRG-Fallpauschale. Diese Tarifverträge – je einer mit HSK und santésuisse – waren bis Ende 2021 befristet. Im Dezember 2021 genehmigte der Bundesrat die Verlängerung bis Ende 2022.
Seit Frühling 2021 verhandeln alle Krankenversicherer gemeinsam zusammen mit H+ mit den Herstellern der CAR-T-Zelltherapien über die Abgeltung derselben. Im August 2021 wurde Tecartus® von swissmedic für die Behandlung des Mantelzell-Lymphoms zugelassen. Erfreulicherweise konnten sich die Verhandlungspartner über die Abgeltung dieser Behandlung zusätzlich zur SwissDRG-Fallpauschale einigen.
Die Partner bereinigten im Rahmen der Verhandlungen zusätzlich die vertragliche Grundlage. Neu gibt es einen Rahmentarifvertrag CAR-T, der mit produktspezifischen Anschlusstarifverträgen ergänzt wird. Diese Anpassungen vereinfachen den Verantwortlichen die administrativen Prozesse, sowohl in den Verhandlungen als auch bei der Rechnungstellung in den Spitälern und der Rechnungskontrolle bei den Versicherern.
Die Tarifpartner werden die neuen Verträge beim Bundesrat zur Genehmigung einreichen.