Spitalnotfallaufnahmen von Bagatellfällen entlasten, aber richtig
Eine parlamentarische Initiative fordert Gebühren bei unnötigen Konsultationen in Spitalnotfallaufnahmen. H+ lehnt den Gesetzesentwurf der nationalrätlichen Gesundheitskommission ab. Dieser ist weder zielführend noch praktikabel und führt bei den Spitälern und Kliniken zu Mehraufwand, den diese nicht abrechnen können.
Gemäss dem Gesetzesentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) sollen die Kantone die Kompetenz erhalten, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts bei jeder Konsultation der Spitalnotfallaufnahme zu Lasten der versicherten Person um 50 Franken zu erhöhen. Dies, sofern keine schriftliche Überweisung eines Arztes bzw. einer Ärztin, eines Zentrums für Telemedizin oder einer Apotheke vorliegt. Von dieser Regelung ausgenommen wären Schwangere und Kinder unter 18 Jahre.
Zweischneidiger Anreiz
Die Vernehmlassung zur Vorlage ist inzwischen abgeschlossen. Wie die meisten der befragten Akteure lehnt auch H+ den Vorschlag der SGK-NR klar ab. Spezialgebühren für einzelne Behandlungen eignen sich nicht für die Steuerung von Patientenströmen. Sie sind zudem ethisch zweischneidig, da sie sozial und wirtschaftlich benachteiligte sowie chronisch kranke Menschen tendenziell von Behandlungen abhalten.
Anstatt die Patient:innen mit Spezialgebühren zu bestrafen und Zuweisern sowie Spitälern zusätzlichen administrativen Aufwand aufzubürden, der nicht einmal entschädigt wird, sollte das Parlament Massnahmen prüfen, die tatsächlich wirken. Dazu gehören etwa die Förderung der Notfalltriagierung im Bereich der Telemedizin, aber auch eine Ausbildungsoffensive für angehende Hausärzt:innen, um dem Mangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.
Des Weiteren regt H+ an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die zusammen mit Spitalvertreter:innen sowie weiteren betroffenen Akteuren, insbesondere Kantonen und Zuweisern, die Details klärt und einen praktikablen Lösungsvorschlag erarbeitet.
Weitere Ausnahmen notwendig
Falls das Parlament nichtsdestotrotz auf die Vorlage eintritt, so ist nach Meinung von H+ zumindest sicherzustellen, dass auch Patient:innen mit einer auf den Notfalleintritt folgenden stationären Behandlung sowie Bewohner:innen von Pflege- und Behindertenheimen in jedem Fall von der Gebühr ausgenommen werden. Sodann bedarf die Zuweiserrolle der Apotheker:innen der rechtlichen Klärung.