Vereinbarung separat verrechenbare Leistungen unter TARPSY

Die Tarifpartner H+, curafutura und santésuisse haben erstmals Anpassungen am bestehenden Tarifstrukturvertrag gemacht. Dieser regelt neu auch den einheitlichen Umgang mit separat verrechenbaren Leistungen während des stationären Aufenthaltes unter TARPSY. 

Der neue Tarifstrukturvertrag tritt, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat, per 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit Bundesratsbeschluss vom 25. Oktober 2017 wurde der Tarifstrukturvertrag TARPSY vom 5. Juli 2017 zwischen den Tarifpartnern H+, curafutura und santésuisse genehmigt. Die schweizweit einheitliche Tarifstruktur für die stationäre Psychiatrie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Grundsätze für die separate Verrechenbarkeit von Leistungen definiert
In der Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes unter TARPSY wurden zum einen Grundsätze für die separate Verrechenbarkeit von Leistungen definiert und zum anderen Grundsätze für die separate Verrechenbarkeit von Arzneimitteln durch die Klinik. Die zugehörigen Klarstellungen präzisieren abschliessend, welche Leistungen sowie Arzneimittel separat zur Abgeltung unter TARPSY durch externe Leistungserbringer und die Klinik verrechnet werden können. Inhaltlich orientieren sich die Vereinbarung und die zugehörigen Klarstellungen für TARPSY an der bereits bestehenden Vereinbarung von ST Reha.

Beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht
Der angepasste Tarifstrukturvertrag, die ergänzende Vereinbarung und die Klarstellungen haben die Tarifpartner dem Bundesrat im Oktober 2023 zur Genehmigung eingereicht. 

Der angepasste Tarifstrukturvertrag TARPSY und die Vereinbarung wurden noch nicht vom Bundesrat genehmigt und sind somit noch nicht gültig. H+ hat verschiedene Anfragen bezüglich des Umgangs mit vorliegenden Rechnungsstellungen ab 1. Januar 2024 erhalten, die der Vereinbarung entsprechen, erhalten. Sobald der Tarifstrukturvertrag TARPSY genehmigt ist, werden wir diesen auf unser Website aufschalten.

Vorgehen bis zur Genehmigung durch den Bundesrat
Ein schweizweit einheitliches Vorgehen bis zur konstitutiven Genehmigung erachten die Vertragspartner (H+, curafutura, santésuisse) der Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes als sinnvoll und empfehlen daher folgendes Vorgehen: Da die Vertragspartner von einer Genehmigung durch den Bundesrat ausgehen, begleichen die Krankenversicherer die separat verrechenbaren Leistungen ab dem 1. Januar 2024 im Sinne der oben erwähnten Vereinbarung, jedoch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch den Bundesrat. Sollte der Bundesrat die Vereinbarung wider Erwarten nicht genehmigen, können die bereits beglichenen Rechnungsbeträge für die separat verrechenbaren Leistungen, die gemäss der tarifvertraglichen Vereinbarung mit dem betroffenen Leistungserbringer nicht separat zu vergüten sind, durch die Krankenversicherer zurückgefordert werden.

Kontakt

Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

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