HSM: Entscheid schwere Verbrennungen bei Erwachsenen

Der Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM), konkret bei der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen, ist verabschiedet.

Mit Beschluss vom 25. August 2016, publiziert am 13. September 2016, wurde die Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen dem Bereich der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 den Beschluss über die Zuteilung der Leistungsaufträge im Bereich der Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwachsenen verabschiedet. Die Leistungsvergabe in diesem Bereich erfolgt an folgende Zentren:

  • Centre hospitalier universitaire vaudois (Centre romand des grands brûlés)
  • Universitätsspital Zürich (Verbrennungszentrum)

Der Beschluss ist im Bundesblatt vom 12. November 2019 publiziert worden. Dieser sowie der Schlussbericht für die Leistungszuteilung sind auf der Website der GDK aufgeschaltet.

Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM), eine gesamtschweizerische Planung vorzunehmen (Art. 39 Abs. 2bis KVG). Gemäss den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts wird ein formell getrenntes, zweistufiges Verfahren durchgeführt, das zwischen der Zuordnung zum HSM-Bereich und der Leistungszuteilung unterscheidet.

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